Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 251

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hineinschreiben. Ich bin überzeugt, dann wären die Koalitionsparteien nicht geneigt gewesen, den Antrag anders zu behandeln als durch eine Ablehnung. Täusche ich mich, Herr Kollege Wittmann? Aber genau das ist hier gemeint. (Abg. Dr. Wittmann: ... nicht beschlossen!) Nein, ich weiß, ihr habt dann einen Abänderungsantrag be­schlossen. Aber noch vernünftiger wäre es gewesen, es einfach abzulehnen.

Aber es wurde ja heute noch ein Entschließungsantrag eingebracht, der das Ganze noch einmal zum Inhalt hat und sich jetzt auch noch in mehreren Passagen und ergänzenden Passagen gegen die Zeugen Jehovas ausspricht.

Als Katholik kann ich zu den Zeugen Jehovas stehen, wie ich will, aber als Abge­ordneter dieses Landes, der sich zur Verfassung dieses Landes bekennt, die seit 1867 in diesen Punkten in Kraft ist, die angeblich zu den großen Errungenschaften der Revolution von 1848, die fast Vergötzungscharakter bei den Freiheitlichen hat, gehört, muss ich sagen: Wenn ich das alles zum Maßstab nehme, dann ist dieser Antrag für einen Staat wie die Republik Österreich eine einzige Blamage und daher abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.11.18

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stadler, Sie haben hier ausführlich auf die Begründung Bezug genommen, nur: Diese wird nicht mitbe­schlossen. Von dieser Begründung distanzieren wir uns auch sehr deutlich.

Ich möchte als allgemeine Feststellung voranstellen, dass Religion Privatsache ist und eine Vermischung von Religion und Politik striktest abzulehnen ist. Das ist noch nie gut gegangen. Zu leidvolle Erfahrungen in Europa und Beobachtungen in der ganzen Welt haben uns das gelehrt.

Und dennoch, Herr Kollege, kommt Religionsgemeinschaften – und da werden Sie mir recht geben, nehme ich an – auch gesellschaftlich in ihrem Wirkungsbereich, bei ihren Mitgliedern zentrale Bedeutung zu bei der Beantwortung von Sinnfragen, in Bildungs­fragen, bei Verhaltensregeln für ihre Mitglieder, und auf diese soll der Staat selbst­verständlich nur sehr begrenzt Einfluss nehmen. Das gilt aber nicht, wenn unsere Rechtsordnung verletzt wird, etwa durch Rituale wie Zwangsehen, Genitalverstüm­melungen, unzulässige Freiheitsberaubung und – ich möchte das in der Aufzählung auch mit anführen, ohne hier irgendwie eine Gleichsetzung zu riskieren – auch Tier­quälerei. Dann muss selbstverständlich der Staat eingreifen, und das geschieht auch. Das ist eine Selbstverständlichkeit, auch wenn solche Fälle bei anerkannten Religions­gemeinschaften auftreten. Die Anerkennung allein ist noch keine Gewähr dafür, dass es innerhalb einer Religionsgemeinschaft keine Missstände gibt. Da sind alle Reli­gionsgemeinschaften gefordert, in ihren Reihen dafür zu sorgen, dass die Werte unserer Verfassung selbstverständlich respektiert werden und mehr noch: aktiv geför­dert werden.

In diese Richtung geht auch unsere Entschließung, nämlich die Regierung aufzufor­dern, mit den Religionsgemeinschaften in einen Dialog zu treten, und zwar mit allen, damit diese mit ihren Organen, mit den Seelsorgern oder wie sie sich auch immer nennen, die Werte der österreichischen Bundesverfassung bestmöglich fördern. Dass sie sich daran halten müssen, ist, denke ich, klar, aber hier geht es um die aktive Förderung von Werten wie Demokratie, Gleichstellung der Geschlechter und vieles mehr, wo wir die Religionsgemeinschaften verstärkt als Partner gewinnen müssen. Ich


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