Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 252

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glaube, das ist sinnvoller als Unterstellungen und Provokationen, die letztendlich nur den sozialen Frieden gefährden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.14.11

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden beide Anträge ablehnen, wie wir das schon im Verfassungsausschuss getan haben, und dies aus zwei Gründen: Der eine betrifft die Entschließungen selbst, der andere die Begründungen.

Ich halte mich einmal bei den Entschließungen auf. Der Antrag der FPÖ ist unserer Meinung nach mit der Gesetzeslage abgedeckt, denn es ist bereits so, dass bei Anerkennungsverfahren beispielsweise die Religionslehre, ihr Gottesdienst, ihre Ver­fassung nichts Gesetzwidriges oder sittlich Anstößiges enthalten dürfen. Weiters wird auch Artikel 9 Absatz 2 EMRK angewandt. Hier sehen wir also keinen Grund für einen Handlungsbedarf.

Der Antrag der Regierungsparteien den Dialog mit den Religionsgemeinschaften be­treffend ist eine spannende Geschichte, denn wir gehen ja davon aus, dass demo­kratiepolitisch verantwortlich handelnde Regierungen diesen Dialog mit allen Kräften in einem Land aufnehmen – und nicht nur mit den Religionsgemeinschaften, sondern mit allen NGOs, mit der Zivilgesellschaft, mit Vereinen, mit Institutionen.

Wenn man sich aber beispielsweise die Debatte um das Bleiberecht anschaut, dann kann man nicht davon sprechen, dass Sie diesen Dialog aufgenommen haben, ganz im Gegenteil: Alle Vorbehalte, die da seitens der in diesem Bereich tätigen Institutionen gekommen sind, wurden von Ihnen nicht gehört. Unter Dialog verstehen wir etwas anderes. Unter Dialog verstehen wir Hinhören, Zuhören, Argumente austauschen. In diesem Sinn verstehen wir auch nicht, warum hier auf die Religionsgemeinschaften reduziert wird, und wir verstehen auch nicht, warum die Fraktionen hier der Meinung sind, ihre Regierung zu diesem Dialog auffordern zu müssen, denn wir gehen davon aus, dass die Regierungen von selbst darauf kommen sollten, diese Dialoge zu führen, so sie die Notwendigkeit sehen.

Zu den Begründungen – und da muss ich Ihnen leider widersprechen, Frau Kollegin Grossmann: Beide Begründungen sind distanzierenswert, denn beide Begründungen meinen, auch wenn das nur sehr versteckt passiert, eine Religionsgemeinschaft, näm­lich den Islam, und lassen alle anderen Religionsgemeinschaften aus. Das tun Sie, das muss man Ihnen ja zugute halten, auf unterschiedliche Art und Weise, aber Sie beziehen sich hier trotzdem ganz speziell auf Bereiche der islamischen Glaubenslehre.

Natürlich ist der Boden der Grund- und Freiheitsrechte wichtig, und dazu stehen wir auch, aber ich frage mich schon, ob Sie hier Unterscheidungen zwischen den Religionen, zwischen den Religionsgemeinschaften in Österreich machen. Wenn man beispielsweise an die unsägliche Diskussion rund um die Ernennung des designierten und dann zurückgezogenen Weihbischofs von Linz, Gerhard Maria Wagner, denkt, dann muss man schon fragen: Wie verhalten Sie sich denn hier bezüglich der Äußerungen, die auch scharf an der Grenze waren oder auch den Grund- und Frei­heitsrechten entgegenstehen? Wagner hat mit umstrittenen Theorien, wie beispiels­weise der Heilung von Homosexuellen, zu angeblich satanistischen Harry-Potter-Büchern und zum Hurricane Katrina als Strafe Gottes bereits vor seiner Berufung zum Weihbischof für Kopfschütteln gesorgt.

 


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