Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 179

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dürfen wir die Augen nicht verschließen. Die Zukunft sieht für Jugendliche und junge Erwachsene de facto nicht rosig aus. Aus diesem Grund haben die Grünen schon des Öfteren Maßnahmenkataloge für die soziale Sicherheit von jungen Menschen gefor­dert.

Das Budget – leider – bestätigt diese Kritik. Frau Staatssekretärin Marek – Sie sind da, Gott sei Dank –, Sie haben stolz verkündet, dass Sie glücklich sind, die Jugendorgani­sationen absichern zu können. Ich denke, es ist das Bundesjugendförderungsgesetz, das die Absicherung richtig und wichtig macht, aber nicht nur, sondern auch fordert, und eine Gesetzesänderung ist ja nicht erfolgt. Das heißt, die Absicherung der Jugend­organisationen ist Kern der Jugendförderung.

Im Kapitel Jugend ist ansonsten nicht viel zu sehen. Es gibt kaum Erhöhungen. Die Barrierefreiheit für die Jugendorganisationen darf keine Goodwill-Bestimmung sein, sondern muss umgesetzt werden. Das Ministerium muss das auch finanzieren. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

19.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.33.41

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei meiner Vorrednerin für diese Aufklärung, die Kollegen Westenthaler betrifft, der zurzeit wahrscheinlich in irgendeiner VIP-Lounge sitzt. Es geht daher um zwei Fra­gen, die wir klären sollten beziehungsweise die das Geschäftsordnungskomitee ent­scheiden sollte: Treten wir dafür ein, dass auch Abgeordnete herbeigeschafft werden können, oder treten wir dafür ein, dass Westenthaler auf dem Fußballplatz bleiben und nicht mehr im Parlament erscheinen soll? (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen.) Das, glaube ich, könnte eine interessante Diskussion im Geschäftsord­nungskomitee werden.

Jetzt möchte ich mich aber natürlich den Bundesfinanzgesetzen widmen. – Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Konsumentenschutz ist eine Quer­schnittsmaterie, die sich in vielen Bereichen, in vielen Budgetbereichen findet, und in Zeiten einer Krise, wie wir sie heute erleben, sind Konsumenten in vielen Bereichen betroffen. Mir geht es darum, dass konsumentenentsprechende Beratung und Schutz angeboten werden.

Ich bin froh darüber, dass es möglich ist, insbesondere durch das neue Haushaltsrecht, hier zielgerichtet einzuschreiten. Frau Bundesministerin Fekter hat bereits auf die Vor­teile des neuen Haushaltsrechtes verwiesen. Ich glaube, das gibt den zuständigen Bundesministern jetzt, in Zeiten der Krise, die Möglichkeit, entscheidende Maßnahmen im Beratungsbereich und im Unterstützungsbereich für Konsumenten zu setzen. Ich denke insbesondere an den Verein für Konsumenteninformation, der durch den Bund entsprechend gefördert und jetzt besonders gefordert ist, insbesondere in der Frage von Rechtschutzübernahmen. Ich erinnere nur an die Diskussion gegen AWD, aber auch gegen andere Betrüger im Finanzdienstleistungsbereich.

Ich erinnere aber auch an die AGES, die für Fragen der Lebensmittelsicherheit verant­wortlich ist. Hier gehen wir natürlich auch in die Richtung, dass wir sagen, es muss ge­spart werden, es muss evaluiert werden, und zwar dort, wo es möglich ist. Wenn es al­lerdings nicht mehr möglich ist, mehr einzusparen, dann wird man auch über neue Ein­nahmemöglichkeiten nachdenken müssen. Denn eines soll nicht übersehen werden: Die Aufgaben der AGES werden immer größer, immer mehr Kontrollen und Analysen sind auch aufgrund europäischer Rechtsgrundlagen durchzuführen.

 


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