Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 197

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damit versorgen können – auch in Zukunft sichergestellt ist; und nicht nur das, sondern dass wir auch einige neue Frauenberatungsstellen eröffnen können, damit Frauen, egal wo sie leben in Österreich, egal in welchem Bundesland sie leben, sehr schnell auch zu Beratung kommen können, wenn sie diese brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Natürlich ist auch Geld eingepreist für den Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Ich möchte vielleicht mit einem Missverständnis auf­räumen: Wenn einige hier glauben sollten, dass in diesem Nationalen Aktionsplan das gesamte Budget dafür vorhanden ist, dass wir die Situation von Frauen auf dem Ar­beitsmarkt so verbessern, dass eine tatsächliche Gleichstellung stattfindet, dann haben sie sich geirrt. Tatsache ist, dass die operativen Budgets beim Herrn Sozialminister, beim Herrn Wirtschaftsminister und in anderen Ressorts liegen und ich als Frauenmi­nisterin im Bundeskanzleramt die Aufgabe habe, mir diese Ressorts auch herzuneh­men und mir diese Budgets auch für die Frauen in diesem Land, für Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt anzueignen.

Dazu starten wir bereits am 4. Mai in einer ersten Runde vorerst einmal mit den Sozial­partnern, um bei einer Startveranstaltung ein Papier der Sozialpartner vom Vorjahr auszuloten, wo fast deckungsgleich auch genau jene Maßnahmen enthalten sind, jene Ziele formuliert sind, wie wir sie auch gemeinsam im Regierungsprogramm formuliert haben – nämlich wie wir tatsächlich Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erreichen können.

Zum Abschluss für heute – es wird ja in den Budgetverhandlungen noch genug Gele­genheit sein, über das Frauenbudget und über das Budget beziehungsweise über Per­sonalpläne im öffentlichen Dienst zu sprechen – möchte ich positiv hervorheben, dass eine Sache ab 2013 eine gesetzliche Maßnahme sein wird, nämlich dass wir die Bud­gets im neuen Haushaltsrecht auch wirkungsorientiert betrachten müssen und dass zur Wirkungsorientierung die Genderfrage, sprich die Geschlechterfrage dazukommt. Das heißt, wir können uns die Budgets anschauen im Hinblick darauf, welche Mittel wie effi­zient eingesetzt werden.

Gender-Budgeting – um dieses Missverständnis auch aufzuklären – heißt nicht: 50 Frauen, 50 Männer, und die Sache hat sich!, sondern es geht darum, zu analysie­ren: Wie werden Mittel verteilt, und wie werden die Mittel, die verteilt werden, in der Auswirkung auf Frauen und Männer tatsächlich in der Umsetzung schlagend?

Ein kleines Beispiel zum Abschluss. Nehmen wir an, eine Gemeinde gibt 3,4 Millio­nen € für Straßenbau und nur 80 000 € für öffentliche Verkehrsmittel aus, und man kommt in der Analyse, weil Gender-Budgeting ein Thema war, drauf, dass eigentlich zwei Drittel der Frauen die öffentlichen Verkehrsmittel benützen und nur ein Drittel der Männer die Straße, und man stellt sich dann die Frage: Wer hat mehr davon?, Wie vie­le Wege am Tag hat jemand zurückzulegen? – Man fährt vielleicht dreimal oder auch siebenmal irgendwo hin, holt Kinder von der Schule ab – was immer noch eher Frauen zugeordnet wird –, bringt sie in einen Nachmittagsunterricht und so weiter, und das vielleicht noch mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. – Da könnte man sich die Frage stellen, wie man genau diese Mittel, diese Infrastrukturmittel einer Gemeinde anders verteilen könnte.

Darum geht es. Das haben wir uns selbst verordnet – darüber bin ich sehr froh –, das ist in der Verfassung festgeschrieben. Jetzt gibt es Pilotprojekte in jedem Ressort, wo wir uns anschauen wollen, wie sie wirken – wir üben vorher, das ist klar; das ist nicht eine Sache, die von heute auf morgen funktioniert –, und ab 2013 soll das Wirklichkeit werden. Und es wird sich auswirken auf Beschäftigungssituationen von Männern und Frauen und auf andere Bereiche, die sehr wichtig sind, um Gleichstellung von Frauen erreichen zu können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.45

 


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