Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 144

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fizit von rund 50 Millionen € ausgegangen. Mittlerweile wissen wir, dass es beinahe 100 Millionen € sein werden. Nächstes Jahr wird das Ganze noch dramatischer wer­den. Da sprechen wir dann von 300 bis 376 Millionen €.

Das Ganze muss auch im Zusammenhang mit der anstehenden Gesundheitsreform gesehen werden. Das Kassensanierungspaket ist ein Eckpfeiler davon. Wenn hier be­reits hinten und vorne die Zahlen nicht stimmen, das ganze System nicht funktioniert, dann kann ich jetzt schon prognostizieren, dass das wieder eine Totgeburt werden wird, verbunden mit massiven Unruhen in den Reihen der Betroffenen. – Besten Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steier. Redezeit: 3 Minuten.

Darf ich ganz kurz vorher noch mitteilen, dass der eingebrachte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, inhaltlich im Zusammenhang und somit mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Budgetausschusses (198 d.B.) über die Regierungsvorlage 113 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Volksgruppengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsord­nung, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grund­buchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Sachwalterrechts-Änderungsge­setz 2006, das Urkundenhinterlegungsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Strafge­setzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Staats­anwaltschaftsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesgesetz, über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit be­schränkter Haftung, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteu­ergesetz 1994, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuerge­setz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapi­talverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normver­brauchsabgabegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994, das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundes-Senioren­gesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das KMU-Förde­rungsgesetz, das Postgesetz 1997, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Ge­setz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Landesvertragslehrergesetz 1996, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Päd­agogische Hochschulen, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz 1996, das Be­amten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten-


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