Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 150

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setz), ein Bundesgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vor­belastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ge­nehmigt wird, erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2009) (113 und Zu 113 d.B.)

Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungspri­vilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).

Allerdings bestehen insbesondere in Zusammenhang mit der „Zukunft Steiermark Pri­vatstiftung“, die als gemeinnützige Stiftung eingeordnet worden ist, erhebliche Zweifel, ob die Einstufungen in der Praxis zu Recht erfolgen.

Beachtlich ist nämlich, das laut Stiftungsurkunde Zweck der Stiftung die „Verfolgung und Verwirklichung sozialdemokratischer Ideale“ auf „Landesebene sowie auf natio­naler, internationaler und supranationaler Ebene“, insbesondere im „politischen, wirt­schaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Leben“ ist.

Daran anknüpfend vertritt der renommierte Steuerexperte Werner Doralt, dass die „Zu­kunft Steiermark Privatstiftung“ ein Paradefall einer nicht gemeinnützigen Stiftung sei. Explizit führte er aus: „Ich frage mich, warum das Finanzamt das so akzeptiert hat“. Begünstigte sind Personen und Institutionen, die diese Ziele verwirklichen – sowie der Stifter, also die steirische SPÖ, selbst. Politische und wirtschaftliche Ziele zu verfolgen könne aber keinesfalls gemeinnützig sein, sagt Doralt. Entsprechend heißt es in der Richtlinie des Finanzministeriums zu gemeinnützigen Vereinen: „Die Verfolgung politi­scher Zwecke ist keine Förderung gemeinnütziger Zwecke“.

In Betracht dieser Tatsachen und der erheblichen (steuerlichen) Privilegien erscheint es daher dringend geboten, die Einstufungsentscheidungen als gemeinnützige Stiftun­gen zu überprüfen. Zur näheren Beurteilung ist zudem im Interesse der Steuerzahlerin­nen und Steuerzahler geboten, damit verbundene Steuermindereinnahmen festzustel­len.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich zu überprüfen, ob insbesondere die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig sind und welche tatsächlichen Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden sind sowie dem Nationalrat einen entsprechenden Bericht vorzulegen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordne­ter Ing. Hofer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.

 


14.08.04

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle – oder fast alle – sind schon länger in der Politik, haben uns auch eine dicke Haut erarbeitet, und man muss es gewohnt sein, dass auch politische Auseinandersetzungen härter geführt werden. Das ist keine Frage.

 


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