Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 156

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Nun, meine Damen und Herren, darf ich im Rahmen dieser Debatte einen Abände­rungsantrag meiner Fraktion einbringen, und zwar in Bezug auf die Zivilprozessord­nung, denn auch hier soll der Weg zum Obersten Gericht wieder erschwert werden.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Bericht des Budgetausschusses (198 d.B.) wird wie folgt ge­ändert:

In Artikel 15 (Änderung der Zivilprozessordnung) entfällt die Ziffer 17, die Ziffern 18 bis 24 erhalten die Bezeichnungen 17 bis 23.

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Kurze Begründung dazu: „Durch die angestrebte Maßnahme soll eine Erschwerung der Anrufung des Obersten Gerichtshofes erreicht werden. Die tatsächliche Analyse der Belastungsintensität des Obersten Gerichtshofes rechtfertigt diese Maßnahme nicht.“

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich auf eine weitere Maßnahme der Regierung im Rahmen dieses Budgetbegleitgesetzes eingehen, und zwar auf die Ge­bührenerhöhung im Gerichtsbereich.

Angesichts dessen, was Ihnen da eingefallen ist, kann man nur den Kopf schütteln. Das ist eine Ungeheuerlichkeit im Sinne des Rechtsstaates. (Beifall bei der FPÖ.) Als ich in Innsbruck studiert habe, gab es einen Oberlandesgerichtspräsidenten namens Dr. Kohlegger, der sich gerühmt hat, dass der Zugang zum Recht erleichtert wird, dass die Gerichte geöffnet werden – und Sie machen hier genau das Gegenteil! Sie erhöhen die Gerichtsgebühren um bis zu 5 Prozent. Die größte Ungeheuerlichkeit ist, dass Sie jetzt auch im Außerstreitbereich – dort, wo der kleine Mann, die kleine Frau familien­rechtliche Dinge zu schlichten versuchen – hohe Gebühren einführen.

Die „Wiener Zeitung“ schreibt heute: „Einmal Kind sehen: 220 €.“ – Einen Antrag einzu­bringen, kostet in erster Instanz 220 €, in zweiter Instanz 330 € und in dritter Instanz 660 €. Das sind in richtiger Währung, meine Damen und Herren, fast 10 000 Schilling. Das kann es doch nicht sein! (Abg. Grillitsch: Was ist die richtige Währung?)

Sie sollten die heutige „Wiener Zeitung“ lesen. Experten – Anwälte und Sozialverbän­de – sprechen von einem ... (Abg. Grillitsch: Was ist die richtige Währung?) – Ja, rich­tige Währung, die haben wir leider aufgegeben. Herr Grillitsch, Sie sollten einmal zu Ihren Bauern gehen, wenn sie vor der Tür stehen, und nicht hier herinnen sitzen blei­ben, weil Sie zu feig sind, hinauszugehen. Das kann ich Ihnen sagen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) – Das hat mir ein Tiroler Bauer erzählt; ich kann mit Ihnen noch weiterreden.

Anwälte und Sozialverbände orten einen Raubzug bei jenen, die wehrlos sind. Die sprechen von einem Raubrittertum angesichts dieser Erhöhung der Gerichtsgebühren, meine Damen und Herren! Es gibt auch einen Aufschrei karitativer Organisationen, weil auch bei Sachwalteransuchen Gebühren eingeführt werden. Und – und jetzt hören Sie zu! –: Protest gegen das Schröpfen Wehrloser kommt auch aus den Reihen der Wiener ÖVP; so etwa von Frau Ingrid Korosec, die als ehemalige Volksanwältin sehr genau weiß, was man den Leuten damit antut, deren Familien und Finanzen sich gera­de in Auflösung befinden.

Meine Damen und Herren, dieser Punkt des Budgetbegleitgesetzes ist eine Ungeheu­erlichkeit, und ich fordere Sie auf, noch einmal darüber nachzudenken. Wir werden dem jedenfalls unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.30

 


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