Der eingangs bezeichnete Bericht des Budgetausschusses (198 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 15 (Änderung der Zivilprozessordnung) entfällt die Ziffer 17, die Ziffern 18 bis 24 erhalten die Bezeichnungen 17 bis 23.
Begründung:
Durch die angestrebte Maßnahme soll eine
Erschwerung der Anrufung des Obers-
ten Gerichtshofes erreicht werden. Die tatsächliche Analyse der
Belastungsintensität des Obersten Gerichtshofes rechtfertigt diese
Maßnahme nicht (vergleiche Gutachten Prof. Mayr, Anwaltsblatt 04/09).
Das mit der Zivilverfahrensnovelle 1983 eingeführte System der Zulassungsrevision, noch dazu verbunden mit Streitwertschwellen, bewirkt seit damals eine hinreichende Filterung der Anfallshäufigkeit der dem Obersten Gerichtshof obliegenden Entscheidungen. Eine weitere Erschwernis der Anrufbarkeit durch Erhöhung der Streitwertschwelle ist eklatant bürgerfeindlich und lässt außer Acht, dass der Tätigkeit des Obersten Gerichtshofes, als oberstes Organ der Rechtssprechung in Zivilrechtssachen, entscheidende Leitfunktion in der Rechtsentwicklung zukommt, die nicht weiter unbillig erschwert werden soll.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steindl zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.31
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Budgetdebatte ist doch ein markanter Punkt in der lange Zeit in Anspruch nehmenden Budgetplanung insgesamt. Wir wissen, dass die Budgetbegleitgesetze einen weiten Bogen in der Bundesgesetzgebung spannen, und auch das jetzt in Verhandlung stehende Budgetbegleitgesetz sollte, ausgehend von den Krankenkassen, entsprechende Regelungen darstellen.
Gerade zu den Krankenkassen will ich sagen: Es ist schon bemerkenswert, dass wir auf der einen Seite bei den sehr defizitären Krankenkassen wie etwa in Wien keine wirklichen Maßnahmen setzen, wiewohl ich immer wieder höre von den verschiedensten Seiten: Gerechtigkeit, Gerechtigkeit! – „Gerechtigkeit“ ist ein Wort, das mir in der letzten Zeit sehr häufig unterkommt, und wenn man dieses Wort in Verbindung bringt mit Krankenkassen-Selbstbehalten, dann muss man feststellen, dass zum Beispiel Beamte, selbständige Unternehmer, selbständig Erwerbstätige moderate Selbstbehalte bei ihren Krankheitskosten zu zahlen haben, dafür aber Krankenkassen und Versicherungsträger haben, die wirtschaftlich gesehen sehr gesund sind. – Vielleicht wäre das auch ein Beitrag dazu, wie man gerade auch bei großen Kassen wieder zu entsprechend guten Erträgen in den jeweiligen Bereichen kommen könnte. (Beifall bei der ÖVP.)
Wie gesagt, das zur Beschlussfassung vorliegende Budgetbegleitgesetz umfasst viele Bereiche; angefangen beim Pass für Kinder, der nun notwendig geworden ist, bis hin zu Förderungen im Tourismusbereich, über deren Ausweitung ich als Wirtschaftssprecher sehr froh bin. Mein Vorredner Kollege Hörl hat das ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, wie wichtig gerade der Tourismus als einer der großen Devisenbringer ist. Mit über 16 Prozent Anteil am Bruttosozialprodukt ist der Tourismus vor allem auch für die Bruttosozialleistung ein ganz wichtiger Teil. Es ist wichtig, dass klein- und mittel-
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