Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 161

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Der Haftungsrahmen für diese Finanzierung wird für die ÖBB von 1,975 Milliarden € auf 2,875 Milliarden € für Kapital ausgeweitet. Diese Maßnahme ist für die ÖBB enorm wichtig, ist für die Kunden der ÖBB enorm wichtig, ist aber auch für die österreichische Waggon- und Zulieferindustrie enorm wichtig, gerade in Zeiten, in denen es zu wichti­gen Investitionsimpulsen kommen sollte.

Gleiches gilt auch für den Bereich Infrastruktur. Da wird die Frau Bundesminister er­mächtigt, bis 2015 einen Vorbelastungsrahmen von bis zu 1,764 Milliarden € zu be­gründen – auch das enorm wichtig für Wirtschafts- und Investitionsimpulse. Ich glaube, dass diese Gesetze, wenn sie auch nicht so groß beachtet werden, doch sehr viel Sub­stanz enthalten. Darum ersuche ich Sie auch um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.38

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Vorweg: Das Budget wird der Energie- und der Klimakrise, vor der wir ja alle stehen, überhaupt nicht ge­recht, ist völlig visionslos und erkennt auch nicht die Chancen, die wir im Umweltbe­reich haben. (Abg. Hornek: Immer derselbe !)

Die Auswirkungen dieses Budgetbegleitgesetzes auf die Umwelt bedeuten meiner Mei­nung nach aber einen Abbau nicht nur im Bereich Umwelt, sondern auch einen Abbau, was Demokratie angeht. Es gibt das Unternehmensserviceportalgesetz, das in diesem Zusammenhang regelt, dass eine zentrale Anlaufstelle für Anlagengenehmigungen vorhanden ist, sodass alle Informationen bei einer Stelle einlangen sollen, was an sich positiv ist. Die Frage ist aber: Wie wird da mit dem Transparenzgebot in der Verwal­tung umgegangen? Welche Informationen werden dargestellt? Werden insbesondere auch Umweltinformationen dargestellt? Und wie bekommen auch die Bürgerinnen und Bürger Zugang und Informationen darüber?

Bedenklich ist aus meiner Sicht aber auch die im Raum stehende Umsetzung des dafür vorhergesehenen Horizontalgesetzes, das nämlich auch verfahrensverkürzende Maßnahmen wie zum Beispiel eine Genehmigungsfiktion vorsieht.

Damit nicht genug stehen weitere Verfahrensverkürzungen und Verfahrensvereinfa­chungen im Raum, so zum Beispiel beim sogenannten Wettbewerbsbeschleunigungs­gesetz von Minister Mitterlehner, mit dem er die Möglichkeit einräumen möchte, das öf­fentliche Interesse zu verordnen. Das würde die Möglichkeit eröffnen, mit einem Strich alle anderen Interessen – Umweltinteressen, Interessen von Bürgerinnen und Bür­gern – auszuschalten und so jegliche Prüfung von an sich ja unabhängigen Behörden ad absurdum zu führen. Das ist, finde ich, eigentlich ein Wahnsinn und demokratiepoli­tisch äußerst bedenklich. (Beifall bei den Grünen.)

Ebenso – Kollege Hörl hat es ja angesprochen – stehen Verfahrensbeschleunigungen bei der UVP-Novelle im Raum. Die UVP-Novelle enthält aus meiner Sicht zwei positive Dinge, nämlich dass die Befristung des Umweltsenates verlängert wird und dass es ein Effizienzkriterium gibt, was dringend notwendig ist. Es fehlt uns aber vor allem, dass endlich NGOs und Bürgerinitiativen in den Verfahren mit den AnlagenbetreiberInnen gleichgestellt werden, finanzielle Unterstützung und vieles mehr. Wir haben dazu in der Begutachtung eine Stellungnahme eingebracht, und es gibt in diese Richtung auch viele Stellungnahmen von NGOs.

 


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