Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 249

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schen Männern und Frauen bedeutet aber nicht, dass es dann automatisch zu einer Bevorzugung kommt, auch wenn die erforderliche Qualifikation nicht vorhanden ist, so wie es jetzt bei der Nachbesetzung der Leiterinnen-/Leiterfunktion in der Bundesanstalt für Bergbauernfragen passiert ist.

Wenn da Gleichstellung als Besetzungsargument vorgeschoben wird, dann finde ich als Frau, dass das ein Affront für alle Frauen ist, die durch ihre Qualifikation in ihre Po­sition gekommen sind. Ich möchte mich entschieden gegen so ein Argument verwah­ren. (Beifall bei den Grünen. Abg. Weinzinger: so ein sympathisches Mädel, und jetzt machst du dich unsympathisch! Zwischenruf beim BZÖ.) Ja, wenn sie qualifi­ziert sind. Aber es gibt ja auch qualifizierte Frauen, die sich bewerben.

Ich glaube, alle Frauen, die in die Positionen gekommen sind, sind auch entsprechend qualifiziert. Dann ist es ganz klar, dass Frauen zu bevorzugen sind. (Zwischenrufe bei der ÖVP. Abg. Gahr: Kennen Sie die Frau?)

Wenn dann auch noch Strafandrohungen gegen Leute erfolgen, die solche Entschei­dungen kritisieren, dann halte ich das eigentlich für einen demokratiepolitischen Skan­dal. Es zeigt aber auch, wie bedenklich die Situation in Österreich ist. Das fängt bei der massiven Benachteiligung der Umwelt- und Tierschutzorganisation bei der Spendenab­setzbarkeit an, für die Sie sich, Herr Landwirtschaftsminister, leider nicht eingesetzt haben, und gipfelt in den Vorgängen gegen die TierrechtsaktivistInnen, und dieselbe Situation haben wir jetzt auch in der Landwirtschaft, wo es zur Androhung von Straf­verfahren gegen kritische Stimmen kommt. (Abg. Prinz: Wer strafbar handelt, muss entsprechende Konsequenzen tragen!)

Ich fordere Sie daher auf: Überdenken Sie Ihre Entscheidung in dem genannten Fall, und überdenken Sie auch die Situation in Österreich, gerade in Ihrem Zuständigkeits­bereich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausrei­chend unterstützt, steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verhandlungs­gegenstand und somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen

betreffend budgetäre Absicherung der Förderung von Bio Austria

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft betreffend den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2009 gemäß § 9 LWG 1992 (III-5/152 d.B.)

Im Koalitionsprogramm der Bundesregierung heißt es: „Der biologische Landbau hat bewiesen, dass produktive, umweltschonende und marktorientierte Bewirtschaftung gleichzeitig möglich ist. Der Ausbau der biologischen Landwirtschaft ist daher ein lohnendes Ziel und eine entsprechende Förderung inklusive Vermarktung erforderlich.“ Laut Bioaktionsprogramm 2008-2010 soll die biologisch bewirtschaftete Fläche bis zum Jahr 2010 auf 20 Prozent erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit Bio Austria ein Maßnahmenpaket geschnürt, das in Zusammenarbeit des BMLFUW mit dem Biobauernverband Bio Austria umgesetzt wird.

Im Bundesvoranschlag 2009 und 2010 wird jedoch die Förderung von Bio Austria („Förderung des biologischen Landbaus – Institutionen, VA-Ansatz 1/42126) von


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