Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 301

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Zum Zweiten, zur Frage der Ausgliederungen: Ich war ja jahrelang hier Abgeordnete und habe jahrelang sozusagen die Reden vom Rednerpult aus gehalten und gesagt: Aus Oppositionssicht geht es nicht so weiter, dass die Volksanwältinnen und Volksan­wälte immer weniger Zuständigkeit und die Menschen, die BewohnerInnen dieses Landes überhaupt nicht das Gefühl haben, dass die Bürokratie, die Verwaltung insge­samt weniger wird.

Wir VolksanwältInnen behelfen uns so, dass wir versuchen, über das Aufsichtsrecht der Minister Fragen, Anregungen oder auch Hinweisen auf Missstände nachzugehen von Menschen, die sich an uns wenden. Der Prüfbereich, für den ich zuständig bin – damit Sie eine Vorstellung bekommen –: ASFINAG, Bundesforste, Bundesimmobilien­gesellschaft. Diese Bereiche sind vom Parlament – also von Ihnen! – aus der Prüfzu­ständigkeit der Volksanwaltschaft herausgenommen worden; früher waren sie drinnen. Und die könnte man selbstverständlich durch einfache Gesetze in die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft zurückholen, ähnlich wie der Rechnungshof auch die Prüfzu­ständigkeit hat im Hinblick auf die Gebarungskontrolle. In diesem Zusammenhang hoffen wir auf Ihre Unterstützung, auch in dem Sinne, wie er heute geäußert wurde.

Der dritte Punkt, die Art und Weise der Diskussion der Berichte – die Berichte sind ja ziemlich umfangreich –, die Anregungen und Vorschläge, die von den Ausschussmit­gliedern und von den Sprecherinnen und Sprechern gekommen sind, sind bei den VolksanwältInnen natürlich auf fruchtbaren Boden gestoßen. Wir sind extrem daran in­teressiert, die Erfahrungen, die wir machen, mit den Parlamentarierinnen und Parla­mentariern zu teilen. Die Gespräche, die da laufen, sind aus unserer Sicht äußerst po­sitiv.

Zuletzt noch drei kurze Antworten auf konkrete Fragen von Abgeordneten.

Erstens: Frau Kollegin Aubauer hat die Frage gestellt: Warum gibt es in vielen europäi­schen Staaten eine Regelung dafür, wie hoch ein Verkehrszeichen montiert werden muss, damit diese blinden Menschen nicht sozusagen als ein echtes Hindernis, bei dem es zu Verletzungen kommt, begegnen? – Die Volksanwaltschaft hat das zweimal in ihrem Bericht erwähnt, unter anderem auch im Grundrechtsteil, weil es eine Diskrimi­nierung von Behinderten, in diesem Fall vor allem von blinden Menschen darstellt, dass es diese Regelung nicht gibt. Ich hoffe auch auf Ihre Unterstützung, damit es da zu einer Lösung kommt. – Das hat auch Kollege Zinggl angesprochen.

Der zweite Punkt: Sondererwerbstatbestand Staatsbürgerschaft. Im Jahre 1983 hat die Volksanwaltschaft das erste Mal darauf hingewiesen. Ich kann nur sagen, meine Da­men und Herren: Es liegt an Ihnen, legistische Anregungen, die die Volksanwaltschaft zur Verbesserung von Gesetzen macht, Anregungen, die sich aus unserer Arbeit und aus unserer täglichen Prüftätigkeit ergeben, dann auch tatsächlich umzusetzen. Da sind wir das, was wir wirklich sind: Hilfsorgan des Parlaments, denn Gesetze be­schließt der Nationalrat – und wir geben Ihnen aus der täglichen Prüfpraxis Anregun­gen, wo Gesetze verbessert werden können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Ich bitte Sie, das nicht als Kritik zu sehen, sondern, ganz im Gegenteil, als einen Ap-
pell der VolksanwältInnen, das zu tun. Und der Sondererwerbstatbestand, den Herr Dr. Zinggl angesprochen hat, ist solch ein Beispiel und Dauerbrenner seit 1983.

Der letzte Punkt: Es gibt viele Fälle im Bericht 2007, die bis heute nicht gelöst sind, ob­wohl es Lösungsmöglichkeiten gäbe. Die Antragstellung aus humanitären Gründen vom Inland aus ist einer dieser Fälle. Die Familie, die im Bericht 2007 erwähnt wird, wird im Bericht 2008 wieder vorkommen, weil es noch immer keine Lösung gibt. Ich hoffe sehr, dass Frau Bundesministerin Dr. Fekter, die ja damals den Bericht 2007 mit mir gemeinsam dem Parlament vorgelegt hat, eine Lösung finden wird.

 


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