Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 300

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ten Modellen im Verbund mit den internationalen Kolleginnen und Kollegen, mit den Partner-, Schwester- und Brudereinrichtungen messen wird und sicher noch einen Schritt auf dem Weg weitergehen wird, eine beispielhafte Ombudseinrichtung zu wer­den.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und nehme den Dank mit in die Volksanwalt­schaft. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön, Frau Volksanwältin.

Es hat sich nun Frau Volksanwältin Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.18.03

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Dobar vecer! Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir – wir haben uns das quasi partnerschaft­lich aufgeteilt – noch eine Replik auf die Anregungen allgemeiner Art in Bezug auf die Volksanwaltschaft, denn sowohl Herr Abgeordneter Herbert als auch Frau Abgeord­nete Schenk und Abgeordneter Zinggl haben insgesamt drei Punkte angesprochen, die auch uns ein großes Anliegen sind.

Erstens zur Art und Weise, wie das Parlament beziehungsweise dann auch die Res­sorts mit den legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft umgehen.

Zweitens zur Frage der eigentlich immer weniger werdenden Zuständigkeit der Volks­anwaltschaft, weil wir ja kurioserweise zwar insgesamt mehr Arbeit haben, aber für immer weniger Beschwerden, die die Menschen an uns herantragen, zuständig sind – Stichwort: ausgegliederte Rechtsträger.

Und die dritte Frage oder Anregung ist jene in Bezug auf die Gestaltung der Diskus­sion, der Berichte und der Anregungen der Volksanwaltschaft hier im Parlament.

Zum Ersten, zu den legistischen Anregungen. Frau Abgeordnete Schönpass hat hier auch etwas von der anderen Seite berichtet, nämlich darüber, wie es ist, wenn man als Bürgermeisterin sozusagen – erlauben Sie mir, wenn ich das so sage – ins Visier der Volksanwaltschaft gerät.

Frau Abgeordnete Schönpass, es gibt – ich weiß jetzt nicht, wie viele, aber ich habe mir vorgenommen, ich werde recherchieren, wie viele -zig Millionen Verwaltungshand­lungen es in dieser Republik im Jahr gibt – -zig Millionen Verwaltungshandlungen ins­gesamt.

Rund 16 000 Menschen wenden sich an die Volksanwaltschaft mit einer Beschwerde über einen vermuteten Missstand in der Verwaltung – das ist der gesetzliche Auftrag, den wir haben, nämlich diesen zu überprüfen. Die Relation ist also unglaublich, näm­lich unglaublich wenige Menschen beschweren sich eigentlich über das, was alltäglich in der österreichischen Verwaltung geleistet wird. Aber diejenigen, die dann eine Be­schwerde an uns herantragen, nehmen wir sehr ernst. Wir nehmen sie so ernst, wie der gesetzliche Auftrag das vorsieht, und da kann schon einmal herauskommen, dass wir feststellen, dass ein Bürgermeister, eine Bürgermeisterin, ein Landeshauptmann zu Recht – unter Anführungszeichen – „ins Visier gekommen ist“, und dass wir die Bean­standung, die uns vorgetragen wurde, auch als solche erkannt haben.

Aber das Gegenteil, meine Damen und Herren, kommt ja viel öfter vor, denn es enden ja nicht alle 16 000 Anbringen in der Feststellung der Volksanwaltschaft, dass die ös­terreichische Verwaltung nicht funktioniert, dass es dort einen sogenannten Missstand gibt. Die Relation ist also insgesamt noch viel geringer. Aber es kann schon sein, dass man – einige von Ihnen sind ja Bürgermeister/Bürgermeisterin – auch diese Seite ken­nenlernt. Das zum Ersten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite