Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 248

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Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


9.02.38

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren – wollte ich gerade sagen – auf der Regierungsbank; jetzt ist nur noch der Herr Staatssekretär da! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Budget zeigt auch in diesem Bereich keinen Gestaltungswillen. Es ist eine reine Fortschreibung dessen, was wir bisher gehabt haben. Und das ist die große Enttäuschung dabei! Neuerungen sind keine geplant. Man geht auf Nummer sicher und führt einfach das fort, was schon vorgelegen ist.

Dabei gäbe es gerade im Bereich der Verwaltungsreform große Ansätze. Ich möchte nur ein paar Punkte anführen, über die diskutiert werden sollte und die eine Verbes­serung des Systems bringen würden.

Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass meistens anlassbezogen zusätzliche Verwaltungsbehörden geschaffen wurden, die die ganze Situation verkompliziert ha­ben. Es gibt jetzt in Ländern und Bund zusammen zirka 70 Kommissionen und Be­hörden, die über Verwaltungstätigkeiten richten, um es untechnisch auszudrücken.

Dieser Zustand ist für den Bürger sehr undurchsichtig. Er weiß nicht mehr, an wen er sich wenden kann, wie das Verfahren abläuft, welche Kompetenz bei der einzelnen Kommission, bei den Landesverwaltungsgerichten – oder wie auch immer diese Dinge heißen – besteht. Es ist eine Situation eingetreten, die sehr unbefriedigend ist.

Es wäre daher sehr zielführend, diese Kompetenzen zusammenzufassen und einen Bundesverwaltungsgerichtshof zu schaffen, der Grundsatzentscheidungen trifft (Beifall bei der FPÖ), und abgesehen davon Landesverwaltungsgerichtshöfe, die dann jeweils die volle Kompetenz in Verwaltungsangelegenheiten haben – und zwar des Bundes und der Länder! Es sollte dann in den Ländern nur ein Gerichtshof bestehen und nicht dieser Wildwuchs und diese Unübersichtlichkeit.

Die Bürger wüssten dann, wo sie hingehen können; es gäbe dann eine Anlaufstelle. Und man könnte auch abschätzen, wie lange Verfahren dauern. Man hätte eine Ah­nung, wie der Instanzenzug ist; das wäre auch für den Normalbürger wieder nachvoll­ziehbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Kompetenz würde dann auch eine Stärkung der Länder und eine Vereinfachung der Verwaltung bedeuten. Kürzere Verfahren und eine erhöhte Rechtssicherheit wären zu erwarten, weil dann echte Gerichtshöfe über die Verwaltungsakte entscheiden wür­den und das insofern eine Verbesserung wäre. Außerdem wäre der Verwaltungsge­richtshof entlastet. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang wäre auch ein Problem zu lösen, und zwar der sogenannte Asylgerichtshof. Wir stellen uns vor, dass eine ausschließliche Kompetenz für Frem­denrechtsverfahren beim „Fremdenrechtsgerichtshof“, wie man ihn dann wohl nennen müsste, sein sollte, der dann auch in letzter Instanz entscheidet. Das würde bedeuten, dass es keinen Verfahrenszug vom Asylgerichtshof oder vom „Fremdenrechtsgerichts­hof“ mehr zum Verfassungsgerichtshof gibt. Erstens ist es systemwidrig, dass für Ver­waltungsakte zwei Instanzenzüge bestehen, und zweitens haben wir festgestellt, dass der Verfassungsgerichtshof durch den Instanzenzug vom Asylgerichtshof derzeit über­lastet ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit könnte gerade ein so wesentlicher Punkt, der auch von der Innenministerin immer wieder angesprochen wird, nämlich eine Verkürzung der Verfahren, was ganz


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