Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 416

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem Natio­nal­rat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, mit denen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Soldaten des Kommandos Militärstreife & Militärpolizei die sicherheitspolizeilichen Aufgaben der Exekutive bei der Grenzraumüberwachung und beim Objektschutz übernehmen können.“

*****

Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann war alles, was Sie hier über Grenzschutz und Grenzsicherung im Burgenland gesagt haben, Schall und Rauch und nichts wert. (Beifall beim BZÖ.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten List, Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Angehörigen des Kom­mandos Militärstreife & Militärpolizei zur Grenzraumüberwachung und zum Objekt­schutz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlagen 110 d.B, 111 d.B. und 112 d.B samt Anlagen zu UG 14 (TOP 6) in der 23. Sitzung des Nationalrates am 26. Mai 2009

Eine noch nie da gewesene Krimanalitätswelle überrollt zurzeit Österreich. Eine wilde Schiesserei in einem Sikh-Tempel mitten in Wien, eine „Hinrichtung“ im Türkenmillieu in Wiener Neustadt und die ausufernde Zahl von Haus- und Wohnungseinbrüchen insbesondere in Ostösterreich. Das sind die erschreckenden Schlagzeilen der letzten Zeit. Ungehindert strömen Kriminelle über die Grenzen nach Österreich.

Dadurch ist die Diskussion über eine Verlängerung des Assistenzeinsatzes des Bun­des­heeres über 2009 hinaus wieder aufgeflammt. Bundeskanzler, Verteidigungsminis­ter und auch der burgenländische Landeshauptmann Niessl haben sich unisono für einen Verlängerung ausgesprochen. Jetzt ist es aber so, dass die Soldaten seit der Schengenerweiterung nur noch im Hinterland agieren dürfen und über keinerlei sicherheitspolizeilichen Befugnisse mehr verfügen. Dadurch sind sie zu „Bewegungs­meldern“ degradiert worden, die lediglich die Exekutive über ungewöhnliche Vorfälle informieren dürfen. Durch die Verlängerung dieses Einsatzes wird die Kriminalität daher sicherlich nicht eingedämmt werden. Andererseits ist zwar eine geringfügige personelle Aufstockung der Polizei geplant, diese bleibt aber weit hinter dem Bedarf zurück. Eine noch deutlichere Erweiterung des Personalstandes des BMI ist wegen des notwendigen Schulungsbedarfs mittelfristig nicht umsetzbar.

Das Bundesheer jedoch verfügt mit dem Kommando Militärstreife & Militärpolizei über einen Truppenteil, der zur Unterstützung der Exekutive auf Grund seiner Struktur und Ausbildung mehr als geeignet erscheint. Im sicherheitspolizeilichen Einsatz geschult und auch ausgebildet könnten diese Soldaten innerhalb kürzester Zeit die Exekutive entlasten. Diese Einheiten könnten durch die Schaffung der entsprechenden gesetz­lichen Grundlagen zur Grenzraumüberwachung und zum Objektschutz bei Botschaften eingesetzt werden, wodurch die dort eingesetzten Beamten im wahrsten Sinne des Wortes „frei gespielt“ und unmittelbar zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden könnten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite