Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 462

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Für die im Wahlkampf und Regierungsprogramm angekündigte Forcierung von Ganz­tagesbetreuungsplätzen, weniger Schließtagen und Verlängerung der täglichen Betreuungszeiten ist kein extra Budgetposten angeführt.

Ganztagesplätze werden lediglich im Rahmen der 15a-Vereinbarung zum Ausbau von Kinderbetreuung der letzten Regierung im Ausmaß von 15 Mio Euro jährlich bis 2010 gefördert. In der Vergabe des Bundeszuschusses werden Ganztagesplätze sowie Plät­ze, die eine Vollbeschäftigung der Eltern möglich machen, zwar höher bewertet. Die Höhe des Bundeszuschusses ist jedoch völlig unzureichend, um den flächen­decken­den, ganztägigen Ausbau der Kinderbetreuung zu erreichen.

Bei näherer Betrachtung der Kinderbetreuungsquoten einzelner Bundesländer wird schnell ersichtlich, dass sich hinter teils passablen Quoten vor allem ein großes Angebot an Halbtagskinderbetreuung verbirgt. Zieht man die VIF-Kriterien (Indikatoren für Betreuung, die mit Vollbeschäftigung vereinbar ist) in die Berechnung der Betreu­ungsquoten heran, so werden, außerhalb von Wien, lediglich 2 bis 7 % der Kinder unter 3 Jahren entsprechend betreut, so dass beiden Eltern eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist.

Für Vollzeit schlecht oder gar nicht geeignet sind zahlreiche Kindergärten in Tirol und Vorarlberg. Betreuungseinrichtungen, die über Mittag geschlossen haben, sind in diesen Bundesländern keine Seltenheit. Zudem erleben Eltern zahlreiche Schließtage in den Ferienzeiten als unbewältigbare Herausforderung. In Tirol, Vorarlberg, Burgen­land auch NÖ schließt ein großer Abteil der Betreuungseinrichtungen bis zu 12 Wochen im Sommer. Hier wird der Urlaubsanspruch eines, zum Teil sogar beider Elternteile überschritten.

Es ist daher völlig unverständlich, dass die Bundesregierung die Verlängerung der Betreuungszeiten lediglich im Rahmen der 15a-Vereinbarung der letzten Regierung bis 2010 unterstützt und bis dahin und auch nach 2010 auf die ausreichende Budgetierung des Regierungsvorhabens verzichtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für  Wirtschaft, Familie und Jugend, werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vor­zu­legen, die gewährleistet, dass die im Regierungsprogramm vorgesehene Forcierung von Ganztagesbetreuungsplätzen, weniger Schließtagen und Verlängerung der täg­lichen Betreuungszeiten, auch nach 2010 ausreichend budgetiert ist.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Doppelbudget 2009/2010 – Einkommens­abhängiges Kinderbetreuungsgeld und Väterbeteiligung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)

 


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