Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 566

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„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert, umgehend die Abschaffung bzw. eine soziale Staffelung sämtlicher Selbst­behalte im medizinischen Bereich sicherzustellen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende budgetäre Schweinegrippe-Vorsorge

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), Untergliederung 24 – Gesundheit, in der 23. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 27. Mai 2009

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ vom 25. Mai 2009 scheint die Schweinegrippe in Europa weitgehend eingebremst – von Einzelfällen in Griechenland und Finnland abgesehen. Auch in Österreich ist sie großteils zum Stillstand ge­kommen.

In Österreich gab es bislang rund 50 Verdachtsfälle, von denen bisher lediglich eine Frau tatsächlich erkrankte. Dennoch bleiben die Alarmmaßnahmen aufrecht, der österreichische Krisenstab ist noch immer in Alarmbereitschaft. Im Ernstfall kann er innerhalb kürzester Zeit zusammentreten und notwendige Maßnahmen einleiten.

Die WHO listet derzeit weltweit mehr als 12.500 Schweinegrippe-Fälle in 46 Ländern auf, 91 Menschen starben bislang. In den USA sind bislang insgesamt zwölf Menschen an der Schweinegrippe gestorben, Kanada hat kürzlich sein zweites Schweinegrippe-Todesopfer gemeldet. In Australien gibt es beispielsweise bislang sogar 45 Fälle von Schweinegrippe.

Die „Berliner Morgenpost“ berichtete heute, dass nach mehreren Schweinegrippe-Fällen an Bord eines australischen Kreuzfahrtschiffes die mehr als 2000 Passagiere eine Woche lang in Quarantäne müssen. Nachdem bei acht Passagieren und einem Besatzungsmitglied der "Pacific Dawn" das Virus A (H1N1) diagnostiziert worden war, müssen alle Passagiere nach der Ankunft in Sydney entweder zu Hause oder im Hotel bleiben.

Die WHO hält aus diesem Grunde die zweithöchste Alarmstufe auf der sechsteiligen Skala aufrecht und hat alle Länder dazu angehalten, ihre Pandemie-Notfallpläne an die aktuelle Situation anzupassen. Laut Definition ist eine Pandemie erreicht, wenn ein neuer Virus-Subtyp nicht mehr nur lokal begrenzt von Mensch zu Mensch übertragen wird, sondern sich in mindestens zwei Ländern einer WHO-Region ausbreitet. Ver­breitet es sich in einer weiteren Region, dann sind die Kriterien für die höchste Warnstufe erfüllt.

Im Bundesfinanzgesetz 2009 wird derzeit für den Fall einer Pandemie und der damit verbundenen Notwendigkeit, Impfstoff in ausreichender Menge anzukaufen, weder für 2009 noch für die Folgejahre eine ausreichende finanzielle Vorsorge getroffen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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