Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 605

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Seit nun mehr als zwei Jahren verspricht die Bundesregierung die Schaffung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung. Die dazu notwendigen Vorarbeiten sind bereits weitgehend abgeschlossen. Es liegt sogar ein mit acht von neun Bundesländern akkordierter Entwurf einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG vor.

Dennoch hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, die aus der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG resultierenden Verpflichtungen des Bundes zu budgetieren oder gar umzusetzen.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist nach Ansicht der AntragstellerInnen nicht ausreichend und bedarf wesentlicher Verbesserungen, um armutsverhindernd wirken zu können. Es bedarf etwa...

einer Anhebung des Sicherungsniveaus auf die von der Statistik Austria erhobene Armutsgefährdungsschwelle;

eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von € 7,25 brutto in der Stunde;

des Ausbaus sozialer Dienste für Menschen in Problemsituationen;

die Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung zumindest auf das europäische Durchschnittsniveau von 70%;

der Schaffung einer Regelung zur Anrechnung von Erwerbseinkommen, die die berufliche Integration von Menschen fördert und nicht behindert;

Trotz erheblicher Defizite stellt die bedarfsorientierte Mindestsicherung in der gegen­wärtig diskutierten Form eine Verbesserung für die Betroffenen dar. Gerade angesichts der Tatsache, dass Menschen mit niedrigen Einkommen und mehrfachen Integrations­hindernissen in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation in besonderer Weise von Armut und Ausgrenzung betroffen sind und bisher keine Unterstützung des Staates zur Bewältigung der Probleme erhalten haben, halten es die AntragstellerInnen für notwendig, das von der Regierung vorgeschlagene Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung – trotz aller Defizite - schnellstmöglich umzusetzen.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Bundesregierung bzw. der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, jene Schritte des Bundes zu setzen, die im Regierungsprogramm enthalten und im Entwurf zur Vereinbarung nach Art. 15a B-VG mit den Ländern akkordiert sind.

Es sind dies:

die Abbildung der erhöhten Nettoersatzrate für BezieherInnen eines niedrigen Arbeits­losengeldes in der Notstandshilfe;

die Sockelung der Notstandshilfe in einer Art und Weise, dass das Familieneinkommen von NotstandshilfeempfängerInnen jedenfalls nicht unter den Ausgleichszulagen­richt­satz fallen kann;

die Einbeziehung von SozialhilfeempfängerInnen in die gesetzliche Kranken­versiche­rung;

die Erhöhung des Zusatzbetrags für Kinder in Zusammenhang mit der Ausgleichs­zulage;

die Öffnung der Unterstützungsangebote des AMS für SozialhilfebezieherInnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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