Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 988

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.

Begründung:

Das neue Bundeshaushaltsrecht erfordert eine exakte Budgetierung. Insbesondere kön­nen Überschreitungen bei Ansätzen für gesetzliche Verpflichtungen nicht mehr aus Budgetreserven im Gesamthaushalt bedeckt werden und zudem sind Überschreitungs­ermächtigungen nur in eingeschränktem Ausmaß vorgesehen. (Im Budget 2008 waren für das unmittelbare Parlamentsbudget Überschreitungsermächtigungen im Ausmaß von insgesamt 9,500 Millionen Euro budgetiert.) Weiters müssen im Budget sämtliche bereits beschlossenen budgetwirksamen gesetzlichen Änderungen Niederschlag fin­den. Auch Mittel für Maßnahmen zur beruflichen Integration müssen budgetiert wer­den.

Im Bundesvoranschlag für die Untergliederung Bundesgesetzgebung wurden im Ein­vernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bereits Mittel für den erhöhten Aufwand für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind als Ergebnis der Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen für 2010 für Zuwendungen an den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus 3,500 Millionen Euro und für Zuwendungen an den Allgemeinen Entschädigungsfonds 7,119 Millionen Euro im Bundesvoranschlag enthalten.

Im Speziellen sind folgende Änderungen erforderlich:

VA-Ansatz 1/02107

Die Budgetposition zur Finanzierung der Ansprüche nach dem Parlamentsmit­arbeiter­gesetz ist seit Jahren unterdotiert (2007: Voranschlag 6,412 Millionen Euro, Erfolg 6,987 Millionen Euro; 2008: Voranschlag 6,412 Millionen Euro, Erfolg 7,489 Millionen Euro). Eine weitere Anpassung der Budgetmittel um 0,500 Millionen Euro auf 7,811 Millionen Euro ist daher erforderlich.

Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker ausgesprochen: Die Politikerbezüge werden durch Entfall der jährlichen Anpassung bis einschließlich 2010 eingefroren. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, da die nächste Anpassung die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage hat. Für das Jahr 2010 ergibt sich eine Einsparung von 0,652 Millionen Euro.

Insgesamt vermindert sich der VA-Ansatz 1/02107 um einen Betrag von 0,152 Mil­lionen Euro.

VA-Ansatz 1/02207

Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker ausgesprochen: Die Politikerbezüge werden durch Entfall der jährlichen Anpassung bis einschließlich 2010 eingefroren. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aus­setzung der Anpassung) nachhaltig, da die nächste Anpassung die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage hat.

VA-Ansatz 1/02304

Nach der Novellierung des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 mit BGBl. I Nr. 139/2008 wirken sich Veränderungen bei den jeweiligen Klubstärken unmittelbar auf die Berechnung der Klubförderung aus. Es ist daher diesbezüglich budgetär vorzusorgen. Berechnungsgrundlage für die Zuwendungen gemäß Klubfinanzierungsgesetz 1985 sind neben der Klubstärke Entgeltansätze der Vertragsbediensteten des Bundes. Für


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite