stellen der Verwendungsgruppen E2a und E2b für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst.
Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür einsetzen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
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Wir kommen jetzt zur Abstimmung über jene Entschließungsanträge, die im Zuge der Debatte über Inneres eingebracht wurden.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitspaket zur Bekämpfung des Sicherheitsnotstandes.
Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür einsetzen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Darüber ist von den Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen.
Für die Abstimmung dürfen ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich für diesen Misstrauensantrag aussprechen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Hagenhofer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Hagenhofer beziehungsweise Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.
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