Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 1051

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Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen werden. In der Zwi­schenzeit werden wir eine Klärung der Wortmeldung und des Sachverhaltes vor­neh­men.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.18 Uhr unterbrochen und um 20.21 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und teile mit, dass wir die Wahl wiederholen müssen, da sich der Sachverhalt als richtig herausgestellt hat. (Rufe bei SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen: Ordnungsruf!) – Ich bitte um etwas Geduld und darum, mich aussprechen zu lassen.

Für die Mitnahme des Stimmzettels von Herrn Abgeordnetem Vilimsky durch Herrn Abgeordneten Lutz Weinzinger, wodurch nicht die persönliche und direkte Stimm­abgabe durchgeführt worden ist, erteile ich Herrn Abgeordnetem Weinzinger einen Ordnungsruf. (Rufe bei SPÖ und BZÖ: Dem Vilimsky auch! – Anhaltende heftige Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen. – Präsident Dr. Graf gibt das Glocken­zeichen.)

Für eben diesen Sachverhalt erteile ich auch Herrn Abgeordnetem Vilimsky einen Ord­nungsruf.

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Wir gelangen nunmehr zur Wiederholung der Abstimmung über den Ent­schließungs­antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmen aufgrund der laufenden Debatte über inakzeptable Aussagen des Dritten Präsidenten des Nationalrates.

Dazu ist, wie bereits bekannt, namentliche Abstimmung verlangt worden. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben noch einen ziemlich langen Abstimmungsvorgang vor uns, und Sie erleichtern es mir sicherlich, diesen ordnungsgemäß durchzuführen, indem sich der Geräuschpegel etwas senkt.

Da das Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­neten­pulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel ver­wendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die da­gegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. (Unruhe im Saal. – Prä-


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