Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 22

HomeSeite 1Vorherige Seite

damit dieses mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:

„Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen ver­weist die Präsidentin auf die Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 GOG (Beilage B).

Weiters teilt die Präsidentin mit, dass der Vierte Bericht des Unvereinbarkeitsausschus­ses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ferner wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatte getroffen:

je zwei Wortmeldungen pro Fraktion à 5 Minuten.

Dieser Vorschlag der Präsidentin, über den in der Präsidialsitzung Einvernehmen er­zielt wurde, wird einstimmig angenommen.

TO-Punkt 1:

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 610/A der Abgeordneten Dr. Jo­sef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungs­gesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, so­wie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz ge­ändert werden (209 der Beilagen)

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.

Abstimmung:

Der Abänderungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt (dafür: FPÖ, BZÖ, Grüne).

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 209 der Beilagen bei Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenom­men.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten vor, das Amtli­che Protokoll der 24. Sitzung zu verlesen (Beilage C).“

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Amtlichen Pro­tokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.33 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

21.33.29Schluss der Sitzung: 21.33 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien


 


HomeSeite 1Vorherige Seite