damit dieses mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:
„Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweist die Präsidentin auf die Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 GOG (Beilage B).
Weiters teilt die Präsidentin mit, dass der Vierte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Ferner wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatte getroffen:
je zwei Wortmeldungen pro Fraktion à 5 Minuten.
Dieser Vorschlag der Präsidentin, über den in der Präsidialsitzung Einvernehmen erzielt wurde, wird einstimmig angenommen.
TO-Punkt 1:
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 610/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (209 der Beilagen)
Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.
Abstimmung:
Der Abänderungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt (dafür: FPÖ, BZÖ, Grüne).
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 209 der Beilagen bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll der 24. Sitzung zu verlesen (Beilage C).“
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
*****
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.33 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.33 Uhr
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