Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 39

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Für den Hochschulbereich bedeutet dies, dass weiterhin das Ziel verfolgt werden muss, die Zahl der Absolventinnen und Absolventen anzuheben, um damit das Bil­dungsniveau der österreichischen Bevölkerung zu erhöhen.

Zu diesem Zweck soll, neben der generellen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Studium, unter anderem die Vorbereitung auf die individuelle Studienwahl in der Schule unterstützt werden, um damit den Übergang von der Schule in den tertiären Be­reich zu verbessern. Dazu bedarf es klarerweise intensiver Kooperationen zwischen der Sekundarstufe und den Hochschulen.

Wie stellen wir uns nun solche Kooperationen konkret vor? – Es soll natürlich zu einer Ausweitung und Vernetzung des Beratungs-, Bildungs- und Informationsangebots für Studieninteressierte und Maturantinnen und Maturanten kommen. Dabei sollen vor allem neue Formen der individuellen Begleitung besonders gefördert werden.

Konkret geht es dabei zum Beispiel um das Tutoring, das heißt, Studierende begleiten Schülerinnen und Schüler zu Lehrveranstaltungen an den Universitäten, oder um Coaching, wo erfahrene Studierende jüngere Studierende über die Anfängertutorien in der Studieneingangsphase hinaus begleiten.

Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist natürlich auch die mit der Novelle des Universitätsgesetzes 2002 geplante Studieneingangs- und Orientierungs­phase. Diese Eingangsphase soll den Studierenden einen Überblick über die Inhalte und den Verlauf eines Studiums geben und soll es ihnen daher ermöglichen, sich schon möglichst frühzeitig ein Bild über das Studium machen zu können, um damit möglichst frühzeitig entscheiden zu können, ob die Studienwahl die richtige war.

Die geplante Universitätsgesetz-Novelle ist aber auch ein ganz wichtiger Schritt zur weiteren Umsetzung der Bologna-Struktur an den österreichischen Hochschulen. Künf­tig sollen alle Studien in Bachelor- und Masterstudien umgewandelt werden können. Das soll auch für jene Studien gelten, wo das momentan noch gesetzlich ausgeschlos­sen ist, wie zum Beispiel für die Lehramtsstudien. Durch die damit eröffneten Möglich­keiten, Bachelor-Studien mit verschiedenen facheinschlägigen oder fachfremden, na­tionalen oder internationalen Masterstudien zu kombinieren, wird es den Studierenden ermöglicht, ihre tertiäre Ausbildung und damit ihre Bildungs- und Entwicklungskarrieren individuell zu gestalten.

Es soll insgesamt sichergestellt werden, dass sich diese individuelle Gestaltung der Bil­dungskarrieren durch das gesamte Bildungssystem zieht, durch das gesamte Schul­system und daran anschließend natürlich auch durch das Hochschulsystem.

Frau Bundesministerin Schmied hat angesprochen, dass wir auf die Begabungen und Talente achten müssen. Das ist auch Bundesminister Hahn ein ganz wichtiges Anlie­gen. Begabtenförderung will er etwa dadurch umsetzen, dass künftig nach Inkrafttreten der Universitätsgesetz-Novelle unmittelbar im Anschluss an das Bachelor-Studium für besonders Begabte die Möglichkeit besteht, zum Doktoratsstudium oder PhD-Studium zugelassen zu werden. Das heißt, es soll für besonders Begabte die Möglichkeit eröff­net werden, das Masterstudium zu überspringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in unserem Bildungssystem muss natürlich auch die Qualität im Vordergrund stehen. Die Weiterentwicklung der Qualitätssiche­rung im Studium habe ich bereits angesprochen. Qualitätssicherung ist aber für uns vor allem im Zusammenhang mit der Ausbildung der Lehrer von besonderer Bedeutung. Mein Kollege Werner Amon hat ja bereits angesprochen, dass wir für unsere Schülerin­nen und Schüler die besten Lehrer ausbilden müssen. Frau Bundesministerin Schmied hat in einer Presseaussendung vom 11. Dezember gesagt, die Lehrer sind die Schlüs-


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