Kurzfristige Stundung der Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen
Neben den Verbesserungen, die für KMU´s durch das BZÖ-Steuermodel vorgesehen sind, müssen jedoch weitere Unterstützungsmaßnahmen für KMU´s verwirklicht werden. Anzuführen ist insoweit, dass die KMU´s zu Recht als wesentliche Wirtschaftsmotoren Österreichs bezeichnet werden. Zu bedenken ist insbesondere, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und die damit verbundene Kreditklemme insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten im Bereich kurzfristiger Finanzierungen mit sich bringen. Zu vernehmen ist, dass von den Banken Betriebsmittelkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen nur unter vergleichsweise schlechten Bedingungen gewährt oder abgelehnt werden. Daher ist eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben zu fordern, um die im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratenen kleinen und mittleren Unternehmen kurz- und mittelfristig zu stützen und unabhängiger von den Banken zu machen.
Abschaffung der staatlichen „Kreditgebühr“ im Sinne des Gebührengesetzes
In Hinblick auf die weitgehend kreditgestützte österreichische Wirtschaft ist weiters die Stärkung der Attraktivität von Krediten dringend notwendig. Daher ist die Abschaffung der staatlichen Kredit(-vertrags-)gebühr im Sinne des Gebührengesetzes zu fordern, da diese Kredite unnötig verteuert und dadurch negative Wirkungen auf die Investitionsfreudigkeit und somit letztlich auf das Wirtschaftswachstum hat. Diesem Aspekt kommt in der jetzigen Krisenzeit besondere Bedeutung zu, da im Zuge der Krise die Gesamtkosten für Kredite sowieso angestiegen sind und in näherer Zukunft keine Entspannung dieser Lage zu erwarten ist. Außerdem stellt die staatliche Kreditgebühr in Europa eine Besonderheit dar, was aus Wettbewerbsgesichtpunkten zu kritisieren ist. Weiters hat sich dass BZÖ schon mehrfach gegen „Bagatellsteuern“ ausgesprochen, da der damit verbundene Aufwand unserer Ansicht nach nicht im Verhältnis zu dem Erfolg steht und daher nicht zu rechtfertigen ist.
Vor diesem Hintergrund ist abschließend auf den im Regierungsprogramm angekündigten Abschied vom „Gebührenstopp“ der alten Regierung hinzuweisen. Insoweit drohen sogar noch Anhebungen der Kreditgebühren, da nach dem Regierungsprogramm „sämtliche Gebühren einer jährlichen Valoisierung unterzogen werden sollen“.
Investitionsprämie
Weiters ist die Einführung einer Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre zu fordern. So wurde eine Investitionszuwachsprämie während der BZÖ-Regierungsbeteiligung als ein Kernstück des Konjunkturpakets 2002 eingeführt und die heimischen Unternehmen konnten davon in den Jahren 2002 bis 2004 nachhaltig profitieren. Dass diese Maßnahme die gewünschten Effekte voll erbrachte, wurde unter anderem von WIFO und IHS bestätigt, die mehrmals den positiven Beitrag der Investitionszuwachsprämie zum Wirtschaftswachstum hervorstrichen (OTS0138/04.08.2005). Darüber hinaus wurde dies auch in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 3037/AB vom 27.07.2005 voll bestätigt, wenn dort unter anderem ausgeführt wurde:
„Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höherem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treffsicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. () der rückläufigen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.“ „Dadurch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft gesetzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäftigung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.“
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