Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 116

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bzw. 85 Euro/pro Monat sowie der Alleinverdienerabsetzbetrages um ca. 100 Euro zu erhöhen. Zudem ist die von der Regierung vorgeschlagene Beschränkung auf öffent­liche und private Kindereinrichtungen bzw. „pädagogisch qualifiziertes Personal“ abzu­lehnen, da sie nicht das Randzeitproblem für berufstätige Eltern löst. Zu bedenken ist nämlich, dass speziell Randzonenzeiten, die über die Öffnungszeiten von Kinder­betreuungseinrichtungen hinausgehen (ab 16.00 bzw. 17.00 Uhr), in der Betreuung ein Problem darstellen. Da oftmals nur ein bis zwei Stunden überbrückt werden müssen ist es in der Praxis nahezu unmöglich, dafür ausschließlich pädagogisch geschultes Per­sonal zu finden. Daher ist stattdessen die Absetzbarkeit aller Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr (Deckelung bei € 2.300.-) analog zum Bezug der Familienbeihilfe einzuführen, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungs­kosten steuerlich geltend machen können. Zudem ist die Familienbeihilfe nach dem Verbraucherpreisindex jährlich zu valorisieren.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine einheitlichen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situation des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst werden. Zum anderen soll eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung erfolgen, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen. Weiters sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s) sowie eine Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.

Im Bereich der Spendenabsetzbarkeit ist zudem eine Ausweitung gegenüber dem Re­gierungsmodell (beispielsweise im Bereich Umwelt-, Natur oder Tierschutz) zu vorge­sehen.

Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung we­sentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozi­alversicherungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleich­behandlung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversi­cherungen geebnet. In Kombination mit den weiteren, durch eine Staats- und Verwal­tungsreform (insoweit ist auf die Vorschläge des Rechnungshofes zu verweisen) zu erreichenden Einsparpotentialen wird insoweit die Basis für entstehende Abgabeaus­fälle geschaffen.

Direkte Kreditvergabe durch die österreichischen Nationalbank an Kleinstunternehmen sowie KMU´s

Zur Ankurbelung unserer weitgehend kreditgestützten Wirtschaft ist der momentanen Verschärfung auf dem Kreditmarkt durch eine Ermächtigung einer „Staatsbank“ entge­genzutreten, die direkt günstige Kredite an die Privatwirtschaft vergeben kann. Da­durch soll insbesondere erreicht werden, dass die Kleinstunternehmen und die KMU´s von den mehrfach zu vernehmenden Risikoaufschlägen der Banken unabhängiger werden bzw. die Banken durch größeren Konkurrenzdruck zur Lösung der Kredit­klemme animiert werden. Geeignet erscheint dazu die Instrumentalisierung der öster­reichschen Nationalbank, da so bestehende Ressourcen und bestehendes Know-how genutzt werden kann.

 


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