Beängstigende Zukunftsaussichten offenbarte der IHS-Chef Bernhard Felderer am 14.06.2009 in der ORF-Pressestunde. Nach seinen Aussagen sei die Wirtschaftskrise noch lange nicht ausgestanden und ein Aufschwung in weiter Ferne. Zudem folgerte er, dass die Arbeitslosenzahl bis Ende 2010 voraussichtlich um 100.000 ansteigen werde und die Entwicklung der Neuverschuldung "ziemlich beängstigend" sei.
Diese Aussage verdeutlicht beispielhaft die Ernsthaftigkeit der Lage und den Handlungsbedarf der Bundesregierung, um die Bürgerinnen und Bürger vor den prognostizierten Folgen zu schützen bzw. ein weiteres Durchschlagen der Krise auf die Realwirtschaft möglichst abzumildern und zu vermeiden.
Trotz der Warnungen von allen Seiten zeigt die Bundesregierung jedoch nicht die nötige Entschlossenheit, die in Zeiten der Krise notwendig ist. So sind trotz der riesigen Schuldenlast des Staates noch keine Reformen durchgesetzt worden bzw. wie die Schulreform kläglich gescheitert. Stattdessen wird von der Bundesregierung um neue Steuerabgaben und damit um weitere Belastungen der Bürgerinnen und Bürger gestritten.
Daher fordert das BZÖ ein vielschichtiges Maßnahmenpaket, mit dem die hohen Steuerbelastungen der Bürgerinnen und Bürger und die bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten von KMU´s entschieden angegriffen werden, ohne jedoch die Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Im Gegensatz zur Bundesregierung steht das BZÖ für absolute Reformbereitschaft und für eine Beseitigung veralteter und teurer Strukturen.
Staats- und Verwaltungsreform sowie umfassende Steuerreform – BZÖ Flat-Tax Modell
Das BZÖ fordert ein einfaches, aber revolutionäres Steuersystem, durch das die kalte Progression und die soziale Ungerechtigkeit des derzeitigen Steuersystems beendet werden. So ist im derzeitigen System die Gesamtbelastung der Einkommen bereits ab dem Beginn der Steuerpflicht hoch, steigt dann im Bereich der Mittelstands-Einkommen noch an, um dann bei den sehr gut Verdienenden plötzlich wieder nach unten zu gehen, was sozial ungerecht ist. Gleichzeitig soll durch einen massiven Abbau von Ausnahmeregelungen die Steuergerechtigkeit zugunsten der Kleinverdiener und des Mittelstandes (die derzeit im Gegensatz zu Großbetrieben ihre Besteuerung nicht optimieren können) verbessert werden.
Kern dieses Vorschlags ist eine Flat-Tax - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zusammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen, aber eine höhere Belastung sehr hoher Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungs-Beiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro substrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die Flat-Tax samt Sozialversicherung in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialversicherung. Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro gilt dagegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt. Ausnahmen von der 10%-igen Einheitsabgabe bestehen dagegen beispielsweise für Pensionisten. Insgesamt werden durch das Flat-Tax Modell nahezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet. Lediglich für Spitzenverdiener mit sechsstelligen Jahresgagen steigt die Belastung.
Im Bereich der Familienförderung ist (statt der Schaffung eines Kinderfreibetrages– wie von der Regierung vorgesehen -) der Kinderabsetzbetrag (KAB) auf ca. 1.000 Euro/Jahr
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