Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 119

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außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Vorschläge des Rechnungshofes betreffend einer Staats- und Verwaltungsreform ehestmöglich umgesetzt werden;

weiters wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, durch den die österreichische Nationalbank ermächtigt wird, direkt günstige Kredite an Kleinstunternehmen und KMU´s zu vergeben;

die Bundesregierung wird auch ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden;

zudem wird die Bundesregierung ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebührengesetzes abgeschafft wird und

dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine In­vestitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre eingeführt wird.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Jarolim. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.09.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren, wir hatten vorhin schon eine heftige Diskussion. Ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen und freue mich schon auf die Fortführung im Anschluss an diese Meldung.

Herr Kollege Westenthaler, ich hätte mir eigentlich gedacht, dass Sie auch zu der ge­genständlichen Gesetzesvorlage ein paar Worte sagen. Die Grundsatzdebatte, die Sie heute angeregt haben, müsste man eigentlich im Ausschuss führen. Da sind Sie herz­lich eingeladen; ich glaube, dass wäre besser.

Da der Herr Kollege Kogler hier richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass es sinnvoll ist, jetzt dieses Maßnahmenpaket zu schnüren, möchte ich in Richtung der Opposi­tionsparteien sagen – und das sage ich nicht überheblich –: Man muss sich entweder dazu bekennen, in welche Richtung es gehen soll, oder man soll eben das Gegenteil davon sagen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das stimmt so nicht!)

Es geht da in Wirklichkeit um eine Maßnahme, die Stabilität fördern soll: für die Groß­industrie und für jene Unternehmen, die Arbeitsplätze im gesamten Zulieferungsbe­reich schaffen. Das ist wichtig. Und wenn wir heute hören, was passiert, wenn hier etwas schlagend werden könnte, dann muss man berücksichtigen, dass ja gerade jene Unternehmen davon betroffen sind, von denen wir uns wirtschaftliche Sicherheit erwar­ten, deshalb kommen die Haftungen zum Tragen.

Ich darf noch einmal auf diesen § 4 Abs. 8 hinweisen, weil immer die Frage gestellt wird, was denn die Maßgaben seien, nach denen das hier jetzt verteilt werden soll. Es wird hier also eine Richtlinie erstellt werden. Diese Richtlinie sieht sehr wohl vor, dass Bedachtnahme auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen stattzufinden hat. Daher soll man nicht so tun, als wäre das nicht geregelt – das steht ausdrücklich im Gesetz.

Als weitere Auflage wird hier die Angemessenheit der Gewinnausschüttung an Eigen­tümer erwähnt, nämlich die Frage: was zahlen sie an ihre Eigentümer aus?, damit auch hier entsprechend die finanzielle Struktur der Gesellschaft gewahrt wird. Auch das steht darin als Auflage vermerkt.

 


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