Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 153

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Genauso scheinheilig ist es aber auch, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ darüber jetzt so echauffieren, die sich in seltener Eintracht mit allen anderen Landtagsparteien in Kärnten die Parteienförderung in einem Bundesland (Abg. Ursula Haubner: Aber keine Stiftung!), das wirklich schwache Wirtschaftsdaten hat, von 40 auf 60 Millionen € erhöhen. Sie sind nicht einmal den Umweg über eine Stiftung gegan­gen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – So viel dazu. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt aber zu den eigentlichen drei Themen dieses Tagesordnungspunktes. – Zur Be­wertungsgesetznovelle. Natürlich werden wir zustimmen. Es geht um den elektroni­schen Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren. (Abg. Grosz: Roman Haider, der Wirt­schaftsexperte!) Das ist heutzutage der Stand der Technik. Dass das jetzt endlich ermöglicht werden soll, kann natürlich nur unsere Zustimmung finden. Wir hoffen beim Bewertungsgesetz nur, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss der Regierungspar­teien zum Thema Verwaltungsreform oder Verwaltungsvereinfachung bleibt, sondern dass da noch ein bisschen mehr kommt.

Zum Chip-Pass für Kinder. Wenn man wirklich EU-weit der Meinung ist und in einer EU-Verordnung festlegt, dass jetzt auch Kinder einen Chip-Pass brauchen, weil im Kindergarten möglicherweise terroristische Anschläge zu befürchten sind, dann ist es nur recht und billig – Herr Klubobmann Kopf hat heute Vormittag von der Armutsge­fährdung für kinderreiche Familien gesprochen –, dass dieser dann nicht auch noch die gleichen Kosten verursacht wie die Pässe von Erwachsenen.

Zum Schluss zur Absetzbarkeit der Kosten für behinderte Kinder bis zum 16. Lebens­jahr. Auch dem werden wir zustimmen, dass das bis zum 16. Lebensjahr erweitert wor­den ist. Aber das geht nicht weit genug. Ein Kind bleibt behindert und verursacht er­höhten Betreuungsbedarf und erhöhte Kosten, auch wenn es 18 Jahre ist. Warum bleibt man hier bei 16 Jahren? Aber es ist immerhin schon eine Verbesserung von zehn auf 16 Jahre. (Abg. Mag. Molterer: Aber es ist kein Kind mehr!) Auch wenn ein behindertes Kind erwachsen ist, verursacht es immer noch Kosten für die Eltern.

Da man die ganze Thematik Behinderung, Kinder und dergleichen wirklich mit Vorsicht behandeln muss, sich das ganz genau anschauen muss und das eine sehr inhomo­gene Gruppe ist – ein fünfjähriges Kind, das behindert ist, hat natürlich einen höheren Betreuungsbedarf als ein fünfjähriges Kind, das nicht behindert ist; das kann ich einmal zwei Stunden alleine spielen lassen –, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haider, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Bundespflege­geldgesetz das Vorarlberger Pflegemodell insofern zu implementieren, als bei pflege­bedürftigen Kindern, bei denen Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden und Verletzungen zum Pflegebedarf gehören soll, für den eine entsprechende Stundenanzahl pro Monat zugrunde zu legen ist.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

14.55

 


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