Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 250

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Dampfkesselwärtergesetz. Jetzt zu behaupten, man hätte ja dabei sein können, ist einfach eine Farce! Es hat nicht stattgefunden.

Sie haben aber die Chance – und das sage ich abschließend –, den grünen Antrag zu unterstützen, um das Gesetz rückzuverweisen; da geht nichts verloren. Lieber Kollege Hofer von der FPÖ, eine Zweidrittelmehrheit brauchen sie nicht, sie brauchen eine ein­fache Mehrheit. Leider Gottes! Wir könnten theoretisch das Gesetz dann, wenn es im Wirtschaftsausschuss landet, letztlich auch noch im Umweltausschuss – dort, wo es hingehört – ordentlich und sachlich ausdiskutieren. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


19.07.39

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn vielleicht auf den eigentlichen Anlass der Novelle eingehen, nämlich auf die Herstellung der EU-Konformität. Diese ist im Sinne der Umwelt ja durchaus positiv zu beurteilen. Es geht einerseits darum, dass schutzwürdige Gebiete, wie zum Beispiel Na­turschutzgebiete oder Gebiete mit hoher Luftschadstoffbelastung oder auch UNESCO-Weltkulturerbestätten, in Einzelfallprüfungsverfahren niedrigere Schwellenwerte haben werden, das heißt, dass es öfter zu Umweltverträglichkeitsprüfungen kommen wird, wenn auch eben in Einzelfallprüfungen.

Auch der Umstand, dass die Umweltschutzorganisationen wiederum die Möglichkeit zur Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof im vereinfachten Verfahren erhalten, ist ein bisschen so etwas wie Herstellung von Waffengleichheit und durchaus zu begrü­ßen. Aber auch der Umstand, dass man bei bestehenden Wasserkraftwerken, wenn es zu effizienzsteigernden Maßnahmen zum Beispiel durch Turbinenaustausch kommt und wenn es zu keiner weiteren Beeinträchtigung der Umwelt durch mehr Wasserge­schiebe oder durch höhere Staumauern kommt, keine neue UVP braucht und Energie­effizienz einfach besser ausgenutzt wird, ist etwas, womit ich durchaus leben kann.

Was ich mir in der Tat gewünscht hätte und was sich die sozialdemokratische Fraktion mehr gewünscht hätte, ist eine stärkere Berücksichtigung sowohl von Energieeffizienz als auch von Klimaschutz als Prüfkriterium. Ich möchte daran erinnern, dass wir in bei­den Fragen – Energieeffizienz und auch Klimaschutzmaßnahmen – europäische Ziele zu erfüllen haben. Ich glaube, dass wir wirklich alle Möglichkeiten, auch alle gesetzli­chen Möglichkeiten ausnutzen sollten, um in diese Richtung etwas zu tun. Dazu wäre hier die Möglichkeit gewesen.

Wir haben im Abänderungsantrag, den der Kollege Schultes eingebracht hat, einen kleinen Kompromiss gefunden. Immerhin wird künftig in der Umweltverträglichkeits­erklärung auch ein Klima- und Energiekonzept vorzulegen sein, das heißt, dass einer­seits energetische Kennzahlen, Energieflüsse und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ausgewiesen sein müssen. Was andererseits Treibhausgase betrifft, so muss auch bei diesen im Vorfeld abgeschätzt werden, wie groß der Ausstoß sein wird, und beschrieben werden, welche Maßnahmen es geben wird, sie im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren.

Bei beiden Parametern, Energieeffizienz und Klimaschutz, werden sich die Maßnah­men auf dem letzten Stand der Technik bewegen müssen. Das ist auch durch ein Zivil­technikerbüro zu bestätigen.

Auch den Umstand, dass eine Umwelt-NGO und eine Vertreterin/ein Vertreter der Um­weltanwälte künftig zusätzlich im Umweltrat sein werden, halte ich in der Diskussion um das breite Tragen dieses Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes für gut. Kollege


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