Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 249

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gewesen, dass man die Verfahren beschleunigt. Das ist ja grundsätzlich ein richtiger Ansatzpunkt. Man muss nur aufpassen, dass man dann im Detail gewisse Öffentlich­keitsrechte und Bürgerrechte nicht allzu sehr beschränkt.

Wenn man weiß, dass es nunmehr 200 Tatbestände gibt, die durch das vereinfachte Verfahren und letztlich nur mehr 42 durch das normale Verfahren abgewickelt wer­den, dann macht das normale Verfahren nur mehr ein Fünftel aller Tatbestände aus, ist also eigentlich das Ausnahmeverfahren. Ich denke, es gibt viele Bereiche, wo man die Schwellenwerte – bitte hören Sie von der ÖVP-Fraktion mir zu! – auch durchaus hätte erhöhen können. Dazu hat der Mut gefehlt. So etwa bei der Wasserkraft oder in ande­ren Bereichen, im Hochwasserschutz zum Beispiel, wo man jetzt erfahren muss, dass aufgrund von Eingaben von Umweltanwälten etwa in Oberösterreich der Hochwasser­schutz massiv verzögert worden ist.

Fragen Sie die Bürger in der Region Machland, in Mauthausen in Oberösterreich, deren Häuser jetzt wieder unter Wasser stehen, was sie davon halten, dass gewisse Projekte des Hochwasserschutzes verzögert worden sind!

Positiv ist, dass etwa der Austausch von ineffizienten Turbinen in der Wasserkraft be­schleunigt wird. Aber ich sage auch dazu, es gibt gewisse Verfahren, da hat man Zeit, wenn man sie längerfristig planen kann, etwa im Straßenbau, im Leitungsbau oder im Starkstromnetz. Der Ringschluss des Netzes ist wichtig, ist notwendig, ich denke da an Salzburg. Dort kann man mit den Bürgern reden, die grundsätzlich dafür sind, es geht aber um das Wie. Braucht man überall in Siedlungsgebieten große Masten und Hoch­spannungsleitungen oder kann man auch mit Erdkabeln etwas machen? – Das sind die Dinge, über die man nachdenken sollte.

Ich darf noch eine Idee einbringen: Ich glaube grundsätzlich, dass man Verfahren, die fossile Energieträger beinhalten, im Rahmen der UVP gleich behandeln sollte wie bis­her, aber Verfahren, die massiv auf Nachhaltigkeit, auf Wasserkraft setzen, bevorzu­gen sollte, massiv bevorzugen sollte.

Einen Punkt darf ich auch anfügen: Warum prüft man nicht im UVP-Verfahren Dinge, wenn Maßnahmen gesetzt werden, die eine massive Verbesserung der Umweltsitua­tion bringen, auch für die Menschen, nämlich dahin gehend, dass man dann generell von der UVP Abstand nimmt? Es gibt solch ein Beispiel in Oberösterreich. Ein Kreis­verkehr, der weniger Stau auf einer Bundesstraße verursacht hat, war UVP-pflichtig. Obwohl es nun weniger Stau gibt und weniger Emissionen vorhanden sind, musste man dieses Projekt auch einer UVP unterziehen. Da frage ich mich, ob das sinnvoll und richtig ist.

Ein kleiner Punkt im Detail. § 12 Abs. 3 beinhaltet, dass private Gutachten in Zukunft direkt vom Auftraggeber abrechenbar sind. Das Verfahren bleibt aber bestehen, das heißt, dass die Behörde die Kostennote prüfen muss und weiterhin mittels Bescheid vorschreibt. Also eigentlich ein unnötiges Verfahren, das man auch noch abändern und abschaffen könnte.

In den Grundsätzen zusammengefasst, kann man sagen, es gibt durchwegs schwache Ansätze in die richtige Richtung. Die Opposition wurde aber bei den Beratungen mas­sivst ausgeschaltet. (Abg. Dr. Bartenstein: Nein! – Abg. Prinz: Selber rausgegangen, Rainer!) – Es hat keine wirkliche inhaltliche Diskussion gegeben, es hat keine Diskus­sion gegeben. Liebe Kollegen von der ÖVP, 50 Seiten nur Anhang beim UVP-Gesetz in zwei Stunden diskutieren zu wollen, das ist eine Farce – dafür habt ihr zwei Jahre Zeit gehabt, gemeinsam mit dem Umweltminister und mit dem Wirtschaftsminister; es ist nicht zustande gekommen –, und noch dazu beim falschen Gesetz, nämlich beim


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