reitung relevanten Umweltdaten eröffnen. Das Investorenservice kann unabhängig davon, ob ein Vorverfahren stattfindet, in Anspruch genommen werden. Die der Landesregierung als UVP-Behörde zur Verfügung stehenden Informationen umfassen sowohl die funktionell der Landesverwaltung als auch die funktionell der mittelbaren Bundesverwaltung zuzuordnenden Informationen im Bereich des Amtes der Landesregierung.
Zu Z 2 (§ 6)
Im Hinblick auf die Bedeutung des Klimaschutzes wird das Energiekonzept auf ein Klima- und Energiekonzept erweitert, das insbesondere auch Maßnahmen zur Reduktion der klimarelevanten Treibhausgase anzuführen hat. Das Konzept hat eine Bestätigung eines befugten Ziviltechnikers oder technischen Büros zu enthalten, dass die Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen.
Zu Z 4 bis 6 (§§ 26, 27):
Der Umweltrat wird um Vertreter/innen der Industriellenvereinigung, der Umweltanwälte und der Umweltorganisationen erweitert. Gleichzeitig wird die Funktionsdauer der Vorsitzenden auf die Legislaturperiode ausgelegt.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.
19.01
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das UVP-Gesetz hat ja eigentlich die Aufgabe, dass man Dinge vorantreibt, die wichtig und richtig sind, dass man aber gleichzeitig auch auf die Lebensgrundlagen – ob Wasser, Boden oder Luft – Rücksicht nimmt. Aber umgekehrt darf man mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz nicht das Kind mit dem Bade ausschütten – so, wie es manchmal passiert – und damit gewisse Dinge unter dem Deckmantel der Öffentlichkeitsbeteiligung zu verhindern versuchen. Ich denke, dass es drei Dinge sind, die man beim UVP-Gesetz und auch bei dessen Novelle ganz genau betrachten muss.
Das sind erstens die Tatbestände, zweitens die Schwellenwerte und drittens die Frage, in welcher Region, in welchen sensiblen Gebieten eine Maßnahme gesetzt oder gebaut werden darf. Unser Problem dabei ist, dass diese Novelle eigentlich nicht der große Wurf ist, sie ist nur eine kleine Reparatur aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens – das war der Ausgangspunkt –, weil das UNESCO-Weltkulturerbe nicht dabei war.
Der massivste Kritikpunkt ist einfach – und ich bin froh, dass heute der Umweltminister hier ist – das parlamentarische Verfahren. Dieses hat nicht stattgefunden. Wir wissen seit zwei, drei Jahren, dass man das UVP-Gesetz novellieren muss, und dann bekommt man als Oppositionsabgeordneter eineinhalb Stunden vor der Umweltausschusssitzung einen §-27-Antrag vor die Nase geknallt – so dick (der Redner hält eine Unterlage in die Höhe) – und soll darüber befinden – ich habe das mit, hier sind die Tatbestände auf 50 Seiten aufgelistet –, ob die Tatbestände richtig sind, ob sie ausgewogen sind, ob die Schwellenwerte passen und ob andere Dinge in sich schlüssig sind. Das geht so nicht!
Das heißt, das Gesetz ist ein reiner Entwurf der Ministerien. Leider Gottes wurde er nicht gemeinsam mit dem Umweltminister diskutiert, wobei ich grundsätzlich einmal sage (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Herr Bürgermeister von der ÖVP, hör mir zu! Ich habe ja auch etwas Positives extra für dich eingebaut. – Grundsätzlich positiv wäre ja
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