Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Ausfuhrförderungsgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, derzufolge
die Zielbestimmung der Exportförderung um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung erweitert und mit § 1 des Bundesgesetzes für Entwicklungszusammenarbeit in Übereinstimmung gebracht wird,
die gesetzlichen Regelungen für Richtlinien so gestaltet sind, dass der Förderzweck der Haftungsübernahme den erweiterten Zielbestimmungen entsprechen muss und mit international anerkannten Umwelt-, Sozial-, ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechtsstandards sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen übereinstimmen müssen,
aussagekräftige Informationen über die Auswirkungen eines Projektes in diesen Bereichen mindestens 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung dem Hauptausschuss des Nationalrates vorzulegen sind und
ein verbindliches ex-ante und ex-post Monitoring über die Einhaltung der Zielbestimmungen und ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und kulturellen Standards verankert und bei Nichteinhaltung der Zielbestimmungen und Standards Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen werden.
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(Beifall bei den Grünen.)
Nun aber zu unserer Umweltverträglichkeitsprüfung, die wir inhaltlich diskutieren könnten. Ich weiß nicht, wer von den beiden Ministern jetzt tatsächlich dafür zuständig ist. Behandelt ist es ja im Wirtschaftsausschuss worden, im Umweltausschuss konnten wir leider nicht darüber reden. Ich habe schon gesagt, leider ist das genau das Spiegelbild dessen, wie es auch in der Realität passiert, nämlich Drüberfahren über die Umwelt und Drüberfahren über Betroffene.
Vom Kollegen des BZÖ ist ja schon angesprochen worden, dass wir einen Rückverweisungsantrag gestellt haben. Laut Geschäftsordnung können wir die Gesetzesnovelle leider nur in den Wirtschaftsausschuss rückverweisen. Aber wir erwarten uns, dass dann der richtige Ausschuss mit der Behandlung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes betraut wird, nämlich der Umweltausschuss. (Beifall bei den Grünen.)
Da es heute schon geheißen hat, die Opposition wehre sich gegen eine Diskussion und wir redeten ja nicht mit, möchte ich Ihnen schon sagen: Sie hatten jetzt zwei Jahre lang Zeit, an dieser UVP-Gesetzesnovelle herumzuverhandeln. Bis vor Kurzem ist nichts passiert. Ich habe bereits im Jänner dieses Jahres eine Sitzung des Umweltrates verlangt, weil noch nichts passiert ist und wir gesehen haben, dass wir unbedingt an dieser Gesetzesnovelle arbeiten müssen. Wir haben unsere Stellungnahmen dort und auch in den Ausschüssen eingebracht. Also sagen Sie nicht, wir arbeiten nicht mit! Sie wollten nur unsere Anregungen nicht annehmen.
Es gibt einige Punkte in dieser Novelle, die positiv sind. Ich beginne damit, weil es leider nur einige wenige sind. Es gibt zum Teil in sensiblen Gebieten niedrigere Schwellenwerte. Die NGOs haben im vereinfachten Verfahren Beschwerdemöglichkeiten beim Verwaltungsgerichtshof. Und – es wurde vorhin schon angesprochen – es gibt die Auflage, dass ProjektwerberInnen ein Energieeffizienzkonzept vorlegen müssen.
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