Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 253

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Damit komme ich aber jetzt auch gleich zu dem, was hier fehlt oder was negativ ist: Das Energieeffizienzkonzept wird zwar vorgelegt, ein Genehmigungskriterium ist es aber nicht. Herr Landwirtschaftsminister! Da sind Sie leider umgefallen. Das Energie­effizienzkriterium war im Entwurf schon drinnen, ist aber leider herausgestrichen wor­den.

Wenn Sie jetzt beide hier sitzen, so passt es in diesem Zusammenhang sehr gut, denn ich frage Sie schon, wie Sie das mit Ihrer Energiestrategie hinkriegen wollen. Da sagen Sie immer, Energieeffizienz werde sehr wichtig sein. Wenn Energieeffizienz dann aber kein Genehmigungskriterium ist, frage ich mich, wie Sie das handhaben wollen.

Es sind in diesem Gesetz massive Verfahrensbeschleunigungen drinnen, so zum Bei­spiel die Möglichkeit, dass die mündliche Verhandlung entfällt. Für alle, die noch kein UVP-Verfahren mitgemacht haben, erkläre ich es: Die mündliche Verhandlung ist die Möglichkeit, in der Betroffene direkt mit den Gutachtern in Kontakt sind und Fragen ge­klärt werden können. Da löst sich manchmal auch einiges, manchmal wird das Projekt aber auch schlimmer, als es eigentlich ist.

Es wird dann immer so getan, wenn eine Person, eine Bürgerinitiative eine Berufung einbringt, als ob dann ein Projekt schon gefährdet wäre und nicht genehmigt werden könnte. Also das ist sicherlich nicht so! Menschen, die sich für die Umwelt einsetzen, sind nicht Leute, die nichts anderes zu tun haben, als sich jahrzehntelang mit Verfah­ren zu beschäftigen, sondern das sind Menschen, die um ihre Lebensqualität und ihr Eigentum kämpfen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Was wir wollen, ist eine Parteistellung und ein Antragsrecht für Nachbarinnen und Nachbarn auch im Feststellungsverfahren, denn in 80 Prozent aller Feststellungsver­fahren wird entschieden, dass nicht einmal eine UVP notwendig ist. Da fallen dann alle Betroffenen um jegliche Parteienrechte um. Wenn sich im Nachhinein herausstellt – und da gibt es auch Fälle –, eigentlich hätten wir doch eine UVP machen sollen, dann schauen die Anrainerinnen und Anrainer durch die Finger und erhalten auch keine Schutzmaßnahmen.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung für die Bürgerinitiativen. Wir Grüne haben einen Bürgerinitiativen-Fonds. Herr Landwirtschaftsminister! Ich weiß nicht, wie es mit Ihnen steht? Das wäre vielleicht auch eine Idee für Sie. (Beifall bei den Grünen.)

Der Zugang zu allen Daten ist leider nicht gegeben. Gutachten werden zwar veröffent­licht, aber alle Daten, die für die Verhandlung relevant sind, liegen bei den Behörden, meistens in den Landeshauptstädten. Und das ist für die Bürgerinitiativen schon sehr mühsam. Das bedeutet meistens einen Urlaubstag, um sich die Daten zu beschaffen. Da ist es in der heutigen Zeit wohl selbstverständlich, dass über die gesamte Verfah­rensdauer alle für die UVP relevanten Daten und Akte elektronisch zur Verfügung ste­hen müssen.

Wir brauchen vor allem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Biss. Jetzt ist es ja so, dass die zuständige Behörde die Genehmigung durchführt, das Verfahren durch­führt. Wenn das Projekt dann aber genehmigt ist, dann gibt es keine Behörde, die tat­sächlich auch Auflagen kontrolliert, Nebenbestimmungen kontrolliert und die dann auch entsprechende Verwaltungsstrafen einleiten kann.

Mit den Betroffenen haben Sie offensichtlich nicht gesprochen, Herr Landwirtschafts­minister. Sie haben die Umweltpolitik aufgegeben. Ich fordere Sie auf, hier endlich auch wieder konkreter zu werden und Umweltpolitik in Österreich zu machen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir dazu auch ein eigenständiges Umweltministerium brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.20

 


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