Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie-Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.)
Am 6. Juli 2009 wurde die staatliche Exportgarantie für das umstrittene türkische Kraftwerksprojekt Ilisu zurückgezogen. Die Garantie war am 26.3.2007 für Lieferungen von Turbinen und elektromechanischer Ausrüstung vergeben worden, obwohl ein derartiges Projekt nach den geltenden Standards der österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfung niemals genehmigungsfähig gewesen wäre.
Die Zusage wurde aber an die Erfüllung von 153 Auflagen gekoppelt. Nach zwei negativen Gutachten eines ExpertInnengremiums über die (Nicht-) Einhaltung dieser Auflagen und nach mehreren Fristverlängerungen kam nun endlich das Aus für das Projekt. Ilisu ist damit einmalig in der Geschichte der österreichischen Exportförderung, die – trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren – durch strenge Geheimhaltung und mangelnde Transparenz gekennzeichnet ist.
Es muss in Zukunft sichergestellt werden, dass mit österreichischen Exportgarantien keine ökologisch, sozial und/oder kulturell schädlichen Projekte wie Ilisu unterstützt werden. Auch sollen Exportgarantien – so sie für Projekte oder Beteiligungen in Entwicklungsländern gewährt werden – entwicklungspolitischen Zielen nicht widersprechen.
Daher ist die Aufnahme international anerkannter Umwelt-, Sozial, ArbeitnehmerInnenrechts- und Menschenrechtsstandards, insbesondere die Partizipation der von einem Projekt betroffenen lokalen Bevölkerung, der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in die Richtlinien und eine Einbeziehung der Ziele des EZA-Gesetzes und der nachhaltigen Entwicklung in den Zielbestimmungen der österreichischen Ausfuhrförderung notwendig.
Ein Monitoring der eingereichten bzw. geförderten Projekte muss sowohl ex-ante vor Garantieerteilung als auch ex-post durchgeführt werden.
Das begleitende Monitoring muss bei ökologisch, sozial, menschenrechtlich und/oder kulturell besonders sensiblen Projekten von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden. Sanktionsmöglichkeiten bei der Nichteinhaltung o.a. Prinzipien und Standards, die im Zuge des Monitorings erhoben werden, sind vorzusehen
Im Sinne einer verbesserten Transparenz sollen relevante Informationen in den Bereichen Umwelt, Soziales, ArbeitnehmerInnenrechte, Menschenrechte und Kultur bereits 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung dem Hauptausschuss des Nationalrates übermittelt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
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