Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 254

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie-Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirt­schaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.)

Am 6. Juli 2009 wurde die staatliche Exportgarantie für das umstrittene türkische Kraft­werksprojekt Ilisu zurückgezogen. Die Garantie war am 26.3.2007 für Lieferungen von Turbinen und elektromechanischer Ausrüstung vergeben worden, obwohl ein derarti­ges Projekt nach den geltenden Standards der österreichischen Umweltverträglich­keitsprüfung niemals genehmigungsfähig gewesen wäre.

Die Zusage wurde aber an die Erfüllung von 153 Auflagen gekoppelt. Nach zwei nega­tiven Gutachten eines ExpertInnengremiums über die (Nicht-) Einhaltung dieser Aufla­gen und nach mehreren Fristverlängerungen kam nun endlich das Aus für das Projekt. Ilisu ist damit einmalig in der Geschichte der österreichischen Exportförderung, die – trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren – durch strenge Geheimhal­tung und mangelnde Transparenz gekennzeichnet ist.

Es muss in Zukunft sichergestellt werden, dass mit österreichischen Exportgarantien keine ökologisch, sozial und/oder kulturell schädlichen Projekte wie Ilisu unterstützt werden. Auch sollen Exportgarantien – so sie für Projekte oder Beteiligungen in Ent­wicklungsländern gewährt werden – entwicklungspolitischen Zielen nicht widerspre­chen.

Daher ist die Aufnahme international anerkannter Umwelt-, Sozial, ArbeitnehmerInnen­rechts- und Menschenrechtsstandards, insbesondere die Partizipation der von einem Projekt betroffenen lokalen Bevölkerung, der OECD-Leitsätze für multinationale Unter­nehmen in die Richtlinien und eine Einbeziehung der Ziele des EZA-Gesetzes und der nachhaltigen Entwicklung in den Zielbestimmungen der österreichischen Ausfuhrförde­rung notwendig.

Ein Monitoring der eingereichten bzw. geförderten Projekte muss sowohl ex-ante vor Garantieerteilung als auch ex-post durchgeführt werden.

Das begleitende Monitoring muss bei ökologisch, sozial, menschenrechtlich und/oder kulturell besonders sensiblen Projekten von einer unabhängigen Institution durchge­führt werden. Sanktionsmöglichkeiten bei der Nichteinhaltung o.a. Prinzipien und Stan­dards, die im Zuge des Monitorings erhoben werden, sind vorzusehen

Im Sinne einer verbesserten Transparenz sollen relevante Informationen in den Berei­chen Umwelt, Soziales, ArbeitnehmerInnenrechte, Menschenrechte und Kultur bereits 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung dem Hauptausschuss des Nationalrates übermittelt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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