Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 256

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Diese Balance ist geglückt, wie ja die Stellungnahmen von allen Seiten im Endeffekt zeigen, bis auf einige wenige, denen es eben nicht reicht. Aber Tatsache ist, dass man das Bild auch zurechtrücken muss. Es wird gelegentlich in der Öffentlichkeit erklärt, dass das UVP-Gesetz schuld ist, wenn Verfahren zu lange dauern. Und es ist vorhin angesprochen worden: Es hängt oft vom Projekteinreicher ab, von diversen Initiativen, und, und, und, und vor allem auch von der Landesbehörde. Das ist die Behörde erster Instanz, und wenn diese effizient arbeitet, dann können Verfahren auch entsprechend durchgezogen werden.

So haben beispielsweise Wasserkraftwerke ein Durchschnittsverfahren in erster In­stanz von zehn Monaten, in zweiter Instanz – das ist dann der unabhängige Umwelt­senat im Lebensministerium, ein Richtergremium – von 13,8 Monaten.

Es gibt schon einzelne Projekte, die viel länger dauern, aber das ist oft darin begrün­det, dass die Unterlagen nicht entsprechend ausreichend sind und dass auch die poli­tische Willensbildung im jeweiligen Bundesland, wo eben das Projekt stattfinden soll, nicht gegeben ist. Das ist die Wahrheit, und das kann auch in Zukunft so sein. Das Ge­setz kann das nicht verhindern, wenn eben nicht gewährleistet ist, dass die Landes­behörde ein Verfahren effizient und rasch durchzieht.

Ich bekenne mich zur Verfahrensbeschleunigung. Es hat keinen Sinn, wenn wir Zwei­fach-, Dreifachgutachten machen, die viel Geld kosten und die in der Materie keine neuen Erkenntnisse bringen. Daher macht es Sinn, wenn im Vorverfahren Gutachten verwendet werden, diese im Hauptverfahren ebenfalls zuzulassen.

Ich sehe auch keinen Sinn darin, dass man zwingend eine mündliche Verhandlung an­setzen muss, wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt. Dann dauert es natürlich länger. Auch das muss nicht sein, wenn es in der Materie nichts Neues bringt.

Ich bekenne mich auch dazu, dass hier irgendwann einmal der Behördenleiter sagt: Schluss des Ermittlungsverfahrens! Das hat doch für alle Beteiligten einen Sinn, dass ein Verfahren irgendwann einmal zu Ende ist und man sagt, alle Für und Wider sind am Tisch, und dann wird entschieden: ja zu einem Projekt oder nein zu einem Projekt.

Aber ad infinitum Verfahren hinauszuzögern, davon hat der Steuerzahler nichts, und das versteht auch kein Mensch. Und es soll auch gewährleistet sein, dass es hier effi­zient unter Wahrung der Qualität des Verfahrens weitergeht.

Ich sage auch ja dazu, dass wir einen Turbinentausch machen, wenn dadurch die Na­tur nicht negativ beeinflusst wird, dann soll die UVP eben nicht notwendig sein. Das hat Sinn und bringt auch einiges.

Es werden aber im Gegenzug auch Bürgerrechte gestärkt. Es ist bereits angesprochen worden: Es können Umweltorganisationen, wiederum im vereinfachten Verfahren, Be­schwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Sie bekommen auch die Unterlagen auf elektronischem Wege übermittelt. Das heißt, das soll auch diesen Initiativen ihre Arbeit und ihre Interessenabwägung vereinfachen, und wir stehen dazu.

Das, was neu im Gesetz ist, und das ist natürlich wichtig: der Klimaschutz. Es ist wichtig, dass es erstmals im Gesetz die Energieeffizienz gibt, und zwar im Vorver­fahren, wo der Projektwerber ein Konzept vorlegen muss, das nachweist, dass dieses Projekt energieeffizient ist. Das halte ich für sinnvoll.

Das, was die Bürgerinitiativen anerkennen müssen, ist, dass es manche gegeben hat, die das öffentliche Interesse Versorgungssicherheit hineinbringen wollten. Ich war nicht dafür, und das ist jetzt auch nicht drinnen. Dann hätten sie nämlich sagen kön­nen, es werden die Bürgerrechte schlecht behandelt, und es wird der Naturschutz, der


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