Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 257

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Umweltschutz gekippt. Aber das findet eben nicht statt, und daher können diese Inter­essen auch weiter gewahrt werden.

Es soll eine Abwägung der öffentlichen Interessen in den Materiengesetzen, die nach­folgend dann da sind – Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Straßengesetz und so wei­ter –, stattfinden.

Ich weiß nur, dass Unternehmer auch vielfach sagen, dass das Gesetz auch die Si­cherheit gibt, dass alle Verfahren in einem Verfahren abgewickelt sind und sie nicht mehrere Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Planungs- und Rechtssicher­heit sind gegeben, die Bürgerrechte werden gewahrt, und der Umweltschutz wird aus­gebaut. Das ist wichtig, und das soll auch ermöglichen, dass wir in Österreich unseren hohen Standard beibehalten, dass wir hier Projekte auch in einer angemessenen Zeit umsetzen können und gleichzeitig Umweltschutz und Bürgerrechte gewahrt sind.

Wofür ich nicht bin – und das war mein Ziel bei diesem Gesetz –, ist, dass sozusagen Konflikte um ein Kraftwerksprojekt, um ein großes Projekt, das umgesetzt werden soll, auf der Straße ausgetragen werden. Das halte ich nicht für sinnvoll. Es hat einen Sinn, dass alle Beteiligten an einen Tisch kommen, die Interessen abgewogen werden und dann entschieden wird.

Dazu stehe ich, und ich sage noch einmal ein herzliches Dankeschön allen, die etwas dazu beigetragen haben, dass dieses wichtige Gesetz, das auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Impulse geben soll und auch dem Umweltschutz, dem Klimaschutz dient, Realität wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Barten­stein zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.27.19

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, das UVP-Gesetz ist auch schon in seiner bestehenden Fassung besser als sein Ruf. Minister Berlakovich, aber auch Frau Kollegin Bayr haben das schon deutlich zum Ausdruck gebracht: Die­ses Sündenbockimage, das der UVP anhaftet, ist nicht gerechtfertigt.

Man kann der Beispiele noch mehrere nennen. Es geht nicht nur um die Effizienz, mit der die Ämter der Landesregierung die UVP durchführen. Es ist mir auch ein Fall be­kannt, wo in einem halbwestlichen Bundesland ein Amt der Landesregierung einer 380-kV-Leitung in erster Instanz das Plazet gegeben hat, sich aber dann die Landes­politik des entsprechenden Landes – im Übrigen ziemlich parteiübergreifend – gegen diese Leitung gestemmt hat. (Abg. Mag. Stadler: Aus guten Gründen!) Aber wir nen­nen keine Namen.

Einen anderen Namen nenne ich: Mit Ende Juni, konkret mit 1. Juli, ist in der Steier­mark die 380-kV-Leitung ans Netz gegangen, meine sehr verehrten Damen und Her­ren, ein lang umfehdetes, heiß umstrittenes Projekt. Aber auch da war nicht die UVP schuld, sondern letztlich die politische Nicht-Entscheidung. Es hat Jahre gedauert, bis sich dann endlich die großen Parteien und die Sozialpartner aufgerafft haben. Heute steht das Ding, und ich kenne nicht wenige, die ob des Abtragens von alten 110- oder 220-kV-Leitungen, die zehn Meter bei ihrem Haus vorbeiführen, sehr, sehr glücklich sind, dass es diese moderne 380-kV-Leitung gibt. (Abg. Mag. Stadler: Jöh! Geh, geh, geh!) – Gehen Sie einmal zum „Maurer“ nach Gleisdorf – ich lade Sie dort auf einen weißen Spritzer oder auch zwei ein – und erkundigen Sie sich dort einmal vor Ort, Herr Kollege, denn auch das ist manchmal recht hilfreich. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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