Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 272

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Die Klarheit ist daran zu erkennen, dass wir in der ersten Instanz, auf Landesebene, einen nachvollziehbaren Zeitrahmen eingeschoben haben, so auch auf Bundesebene, und dass es auch ein vereinfachtes Verfahren geben wird, den Umweltsenat anzuru­fen.

Ich glaube, alle, die heute die Debatte verfolgt haben, haben gesehen, worum es der Opposition hier eigentlich geht (Abg. Mag. Kogler: Um die Umwelt!) und wer in der Sache dafür steht. Dafür sagen wir ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Windbüchler-Souschill: Um mehr Golfplätze!)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. Ebenfalls 2 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.14.57

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Diese Novelle war unter anderem auch notwendig, um Verstärkung des Klimaschutzes bei der UVP durch Vorlage eines Energiekonzeptes zu gewährleisten. Und: Mit der UVE, der Umweltverträglichkeitserklärung, hat der Projekt­betreiber ein Energiekonzept vorzulegen. Diese beinhaltet Energiebedarf, vorgesehene Energieträger, energetische Kennzahlen und Maßnahmen zur Energieeffizienz.

Kollegin Brunner hat ja geglaubt, dass dies mit der Novelle nicht stattfinden wird. Ich kann Ihnen versichern, es ist das in der Novelle enthalten. Hätten Sie am Freitag, nachdem wir drei Tage Vorbereitung hatten, am Ausschuss teilgenommen, dann hät­ten Sie auch mitdiskutieren können. (Beifall bei der ÖVP.)

Folgendes möchte ich Ihnen schon sagen: Die Bevölkerung draußen wird großteils nicht darüber diskutieren, dass dieses Thema im „falschen“ Ausschuss diskutiert wur­de, sondern darüber, dass die Opposition dreimal die Diskussion verweigert hat. Das wird diskutiert! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Gehören Sie zur ÖVP?)

Ich bin überzeugt davon, dass die betroffenen Bürger auf kürzestem Wege hier Ein­blick nehmen können und auch werden, auch über das Internet. Die Transparenz des Verfahrens durch die Veröffentlichung im Internet sorgt automatisch für die Qualität der Projekte. (Abg. Mag. Kogler: Geben Sie endlich zu, dass Sie zur ÖVP gehören!)

Worum geht es wirklich? Es geht um die Balance zwischen Wirtschaftsentwicklung und Umweltschutz. Wichtig ist, dass alle öffentlichen Interessen wie Wasser und Natur­schutz, Energieversorgung auf gleicher Ebene behandelt werden.

Das Argument Versorgungssicherheit soll kein Kriterium für die Genehmigung sein. Das heißt, der Versorgungsaspekt ist somit kein Freibrief für die Genehmigung. Aber, und das möchte ich festhalten: Ich bin der Meinung, dass hier die Interessenabwägung eine wesentliche Rolle spielen sollte, gerade dann, wenn es um die Erreichung gewisser Ziele geht, wie beispielsweise die 34 Prozent bei der erneuerbaren Energie, die angestrebt werden.

Ich möchte feststellen, dass es hierbei nicht um ein generelles Verhinderungsgesetz geht.

Ein weiterer positiver Aspekt, was die Verfahrensdauer anbelangt, ist sicher das Ver­fahrensmonitoring, um bei Verzögerung feststellen zu können, wer daran tatsächlich schuld ist.

Somit möchte ich abschließend festhalten, dass es sich hierbei um eine sehr zweck­mäßige Novelle handelt, und ersuche um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.18

 


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