Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 277

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che, an die altkatholische Kirche und an die israelitische Religionsgemeinschaft. Die­ser Prozentsatz, diese Anpassung entspricht der bereits vertraglich fixierten Anhebung der Zahlungen an die katholische Kirche, die aufgrund der Geldentwertung seit dem Jahr 1996 notwendig wurde.

Wie wir alle wissen, wurde ab dem Jahr 1938 den Kirchen und Religionsgemeinschaf­ten durch das nationalsozialistische Regime praktisch ihr gesamtes Vermögen genom­men. Das freie Österreich hat sich im Staatsvertrag von Wien verpflichtet, den Rechts­zustand wiederherzustellen beziehungsweise finanziellen Ersatz zu leisten. Der Ver­mögensvertrag mit dem Heiligen Stuhl sowie die gesetzlichen Regelungen dafür wur­den 1960 geschaffen und seither fünfmal valorisiert, wobei eine Valorisierung erst ab einem Werteverlust von 20 Prozent zu erfolgen hat.

In diesem Zusammenhang erscheinen mir zwei Punkte besonders erwähnenswert: ers­tens der Umstand, dass die Mehrkosten von zirka 284 000 € für diese Anpassung, die notwendig geworden ist, als eigener Budgetposten im Bundesvoranschlag 2009/2010 bereits berücksichtigt wurden. Zweitens handelt es sich hierbei nicht um eine Subven­tion, sondern um gesetzliche Verpflichtungen als Ersatz für Erträge, die aufgrund der entzogenen Vermögensmasse nicht mehr erwirtschaftet werden konnten.

Ich darf Sie dazu um Ihre Zustimmung ersuchen und würde gerne auch den Kollegen Strache um seine Zustimmung ersuchen; der ist aber, wie schon so oft in der letzten Zeit, hier nicht anwesend. (Abg. Kickl: Dafür sind ja Sie hier!) Mir tut es ein bisserl leid, dass er, der ja jetzt anscheinend das Religiöse entdeckt hat, denn er ist ein Neo-Firm­ling, bei diesem kirchlichen Thema nicht dabei ist. Aber es ist halt so.

Er ist heute vielleicht zweieinhalb Stunden hier gewesen, nennt sich aber Klubobmann. Sie von der FPÖ haben heute, wie so oft, von der Würde und vom Ansehen des Hohen Hauses gesprochen, aber wenn ein Klubobmann so wenig da ist, dann gibt er sich eine Blöße. Aber Ihnen wird das egal sein. Doch es ist nicht gut für das Hohe Haus.

Schauen wir einmal nach, in welchen Ausschüssen er ist! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Er ist nur im Hauptausschuss. Es wäre also gut, wenn er zwei Drittel von seinem Ge­halt zurückzahlen würde. Er befindet sich schon seit Monaten im Wiener Gemeinde­ratswahlkampf, im Zuge dessen er sich in der Stadt herumtreibt, an irgendwelchen Würstelständen oder in Discos. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stad­ler zu Wort. Eingestellte Redezeit: ebenfalls 3 Minuten. – Bitte.

 


20.34.05

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Kollege Lettenbichler, man kann am Kolle­gen Strache viel kritisieren, aber wenn ein Abgeordneter spät, aber doch noch ein Sa­krament empfängt, dann sollte man – speziell vonseiten der ÖVP – das nicht lächerlich machen. Das ist eine Sache, die man respektieren sollte. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es eine korrekte Anpassung ist. Darüber gibt es, glaube ich, überhaupt keine Auffassungsunterschiede.

Die Vertagung der Anträge, die Kollege Mayer erwähnt hat, war mir deswegen wichtig, weil Verhandlungen mit Vertretern der römisch-katholischen Kirche über die Frage der Widmungsmöglichkeit des Kirchenbeitrages laufen.

Nun sage ich ganz nüchtern dazu: Egal, wo man steht, die katholische Kirche soll hin­sichtlich der Klagbarkeit ihrer Mitgliedsbeiträge nicht schlechter gestellt sein als ein Verein, wenngleich – und das ist nämlich der Haken an der Argumentation – in einem


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