Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 95

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klikovits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.06.33

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es besteht ein Grundkonsens darüber, dass wir seitens der Regierung alles unternehmen wollen, damit für Menschen, die Pflege brauchen, diese Pflege auch leistbar gemacht und dort Unterstützung gegeben wird, wo sie am nötigsten ist, nämlich zu Hause. Wir wissen, dass mehr als 80 Prozent der zu Pflegen­den zu Hause gepflegt werden. Als jemand, der einer Pflegeorganisation vorsteht, bin ich tagtäglich mit vielen Problemen konfrontiert. Vieles von dem, was heute dazu gesagt wurde, ist natürlich richtig.

Wie vieles, was in der Vergangenheit geschehen ist, wie zum Beispiel die Entkri­mi­nalisierung durch das neue Betreuungsmodell, die Abschaffung des Regresses bezie­hungsweise der Vermögensgrenze, die Anhebung des Pflegegeldes, ist auch jetzt wieder die Änderung bei der Übernahme der Dienstgeberbeiträge ein wichtiger Beitrag, einer von vielen, den die Österreichische Volkspartei mit Nachdruck betrieben hat und der jetzt zur Umsetzung gelangt.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister Hundstorfer und auch Frau Staatssekretärin Marek haben schon angesprochen, dass es jetzt darum geht, vor allem in der Kurzzeitpflege, bei Tagesbetreuungseinrichtungen mehr zu tun, weil da Bedarf an Entlastung pflegender Angehöriger gegeben ist. Das geht allerdings nur, indem man, sehr geehrter Herr Minister, entsprechende Mittel zur Verfügung stellt. Jene Organisationsbereiche, die diese Tagesbetreuungen, diese Kurzzeitpflege, Urlaubs­pflege anbieten, sind sehr oft damit konfrontiert, dass die Übernahme des Risikos und der vielen Freiräume, die zusätzlich entstehen, nicht getragen werden kann. Deswegen hoffe ich, dass künftighin mehr Möglichkeiten seitens der Bundes­regierung angedacht werden, damit diese wirklich notwendige Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege auch tatsächlich erbracht werden kann.

Wichtig ist letztendlich, dass nach Beschluss des Sozialrechts-Änderungsgesetzes die vielen Maßnahmen, die darin enthalten sind, rasch zur Umsetzung gelangen, weil sie den betroffenen Menschen tatsächlich Hilfe gewähren. Ich würde mir wünschen, dass wir die Solidarität, die wir mit dieser Maßnahme beweisen, auch unseren MitarbeiterIn­nen, die tagtäglich in diesen Bereichen arbeiten, insofern entgegenbringen, als wir jenen Organisationen, die diese Leute beschäftigen, noch mehr Mittel zur Verfügung stellen, weil wir derzeit durch den Kollektivvertrag nur sehr, sehr wenig an Gehalt bieten können.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Nicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung, sondern auch aufgrund der Notwendigkeiten, die wir täglich sehen, ist dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz eine positive Maßnahme zur Verbesserung der Situation für die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige in diesem Land. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.10

13.10.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 samt Titel und Eingang in 242 der Beilagen.

 


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