Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 94

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nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Pflegestufe 3 zu pflegen. (Abg. Dolinschek: Das habt ihr von unseren Anträgen abgeschrieben!) Diese Begüns­tigung kommt jedoch nur dann zum Tragen – und das ist wohl jedem klar –, wenn die Betreuung der nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung unter gänzlicher Bean­spruchung der Pflegeperson erfolgt.

Das ist aber noch nicht alles, was mit diesem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz umge­setzt wird. Jacky Mayer hat schon gesagt, dass sehr, sehr viele positive Bestimmungen drinnen sind, so unter anderem die Neuregelung der Steuerfreiheit von pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen, genauso aber auch eine Neuregelung der Steuerfreiheit für Nächtigungsgelder bis hin zur Erweiterung der Begünstigung von Personen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder auch aus Gründen der Abstammung verfolgt werden.

Herr Bundesminister! Für mich ist das wieder einmal ein Beweis dafür, dass im Bereich der Sozialpolitik durch Ihr Engagement sehr, sehr viel weitergeht. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Schmuckenschlager. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.04.07

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Hohes Haus! Vorredner Donabauer hat schon erwähnt, es ist nicht nur eine hervorragende Visitenkarte, die die Regierung hiemit im Pflegebereich abzu­geben hat, nein, sie trägt vor allem auch die Handschrift der Familienpartei ÖVP. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

Es ist ein ganz wichtiger Schritt gelungen, um pflegenden Angehörigen gesellschaft­liche Anerkennung zukommen zu lassen. Wir hatten im Sozialrechts-Änderungsge­setz 2007 noch normiert, dass es ab Pflegestufe 4 zu einer zeitlich befristeten teil­weisen oder vollständigen Übernahme auch der Dienstnehmerbeiträge durch den Bund kommt. Nunmehr haben wir bereits ab Pflegestufe 3 eine vollständige und unbefristete Übernahme der freiwilligen Pensionsversicherung durch den Bund, und das ist ein ganz wichtiger Schritt. Damit wird die Berücksichtigung bei der Pensionsbemessung gestärkt.

Weiters darf ich darauf hinweisen, dass wir mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz die Pauschalierung für Aufwandsentschädigungen bei Sportlern beschlossen haben. (Abg. Dr. Haimbuchner: Es lebe der Sport!) Erstmals werden die Grenzen für Steuer- und Sozialversicherungspflicht gemeinsam auf 540 € monatlich angehoben. Das heißt, Zahlungen von Vereinen an Personen unterhalb dieser Freigrenze brauchen weder versteuert noch den Kassen gemeldet zu werden. Das erleichtert immens die Arbeit der Vereine.

In diesem Zusammenhang sind vor allem die Trainer hervorzuheben, die eine ganz wichtige Arbeit gerade auch im Bereich des Jugendsports verrichten, was wiederum präventiv unser Gesundheitssystem fördert.

Diese Erleichterungen für Vereine im Umgang mit den Pflichten gegenüber ihren Funktionären und den Behörden geben natürlich auch Rechtssicherheit und schaffen viele Freiheiten. Es ist ein ganz wichtiger Aspekt dieses Gesetzes, Vereine zu stärken, da von ihnen wirklich wichtige gesellschaftspolitische Arbeit geleistet wird, die der Staat nicht immer übernehmen kann. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

13.06

 


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