Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 101

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„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle ArbeitnehmerInnen in Berufen und Unternehmen, die mit einer Beitragspflicht zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse verbunden sind, auch tatsächlich von der sie betreffenden Mitwir­kungspflicht hinsichtlich der Feststellung von Ansprüchen auf Leistungen bei sonstigem Verfall der Ansprüche in einer für sie verständlichen Art und Weise Kenntnis erlangen.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird weiters aufge­fordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber bis 1. Oktober 2009, einen Geset­zes­vorschlag zuzuleiten, der entsprechende Informationspflichten der BUAK, aber auch der ArbeitgeberInnen, gesetzlich festlegt.“

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Das wäre eine kleine Verbesserung, die unter Umständen nicht viel brächte – das wissen wir alle nicht –, aber auf der anderen Seite würden – ähnlich, wie es jetzt die Meldepflicht für Arbeitgeber gibt – sofort zu Arbeitsbeginn auch die Arbeitnehmer darüber informiert, dass sie eben bestimmte Ansprüche aus der Bauarbeiter-Urlaubs­kasse erwerben beziehungsweise auch entsprechende Beiträge für sie bezahlt wer­den.

Abschließend eine Bemerkung zum Kollegen Kickl: Immer wenn Kollege Kickl bei praktischen Vorschlägen stehen bleibt, geht es einigermaßen, da könnten wir reden; jedoch immer dann, wenn er ideologisch extemporiert, in diesem Fall über den, wie er sagt, wahnsinnigen Zustrom von Ausländern in unser Sozialsystem, wird es nicht nur grotesk, sondern da ist es völlig daneben! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Abg. Kickl: Ja! – Abg. Weinzinger: Das ist richtig!)

Wenn wir diesen Zustrom hätten, Herr Kollege Kickl, dann würden unsere Arbeit­neh­mer, die österreichischen beispielsweise, schon längst in jene Länder strömen, wo es bei Arbeitslosenversicherungsbeiträgen beziehungsweise bei den Leistungen wesent­lich bessere Bedingungen gibt. (Abg. Kickl: Da ist aber gerade die Baubranche ein gutes Beispiel!) Sie strömen nicht!

Man strömt auch nicht wegen der besonders überschäumenden Leistungen im Arbeits­losenversicherungsrecht nach Österreich, denn die Leistungen sind nicht gut! Die Leistungen sind schlecht – darin sind wir uns ja eigentlich einig. Man wird also nicht wegen der schlechten Leistungen hierher strömen, es finden sich auch keine Ströme.

Auch die zweite Behauptung, nämlich dass wir einen überdurchschnittlich großen Anteil an unterqualifizierten ausländischen Zuwanderern hätten, wäre zu hinterfragen. Da müsste man natürlich in die Statistik gehen. (Abg. Kickl: Und der Bericht der OECD?! – Abg. Ing. Höbart: Glauben Sie wirklich, was Sie hier sagen?!)

Was als Faktum bestehen bleibt, ist, dass wir sicher ein Riesenproblem haben, weil Arbeitnehmer, die hierher zuwandern und höchstqualifiziert sind, bei den niedrigst­qualifizierten Jobs stehen bleiben, und zwar ein Leben lang; während in anderen Ländern, die mit Zuwanderung besser umgehen, diese Zuwanderer und Zuwanderin­nen nach wenigen Jahren zumindest die Möglichkeit eines Aufstiegs in jene Berufe haben, die sie eigentlich erlernt haben.

In Österreich gibt es aber ein rigides System: Die einzelnen Fachverbände wehren sich massiv dagegen – da können wir jetzt beispielsweise die Ärzte nehmen –, dass Zuwanderer unverzüglich die Nostrifikation ihrer Zeugnisse erhalten. Da gibt es seit Jahren massive Verzögerungen, da muss jedes Papier dreimal beglaubigt und umge­dreht und auch noch mit den entsprechenden Stempelmarken versehen werden, damit


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