Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 102

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die Leute, die absolut ausreichende und höchste Qualifikationen haben, hier einen Job finden können. Stattdessen beschäftigt man sie lieber als Putzfrau!

Das zu erwähnen, Herr Kollege Kickl – dies sei noch als Anmerkung gesagt –, haben Sie leider vergessen. Das wäre aber wichtig gewesen! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Kickl.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht im Zusammenhang mit der Materie und somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Informationspflicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der BUK sowie der ArbeitgeberInnen hinsichtlich der neuen Mitwirkungspflichten von Beschäftigten bei Zustandekommen eines Anspruchs nach dem BUAG

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (647 dB) idF des Ausschussberichts (248 dB.)

Mit der Änderung des BUAG tritt eine Situation ein, in der Urlaubs- und Abfertigungs­ansprüche von ArbeitnehmerInnen verfallen können, wenn sie nicht selbst überprüft haben, ob die ihren Ansprüchen zu Grunde liegenden Beiträge auch wirklich vom Arbeit­geber bezahlt werden. Dies kann in der Praxis dazu führen, dass Ansprüche verfallen, weil die ArbeitnehmerInnen nicht von der neuen Rechtslage erfahren. Eine umfassende Informationsverpflichtung soll dem entgegenwirken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle ArbeitnehmerInnen in Berufen und Unternehmen, die mit einer Beitragspflicht zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse verbunden sind, auch tatsächlich von der sie betreffenden Mitwir­kungspflicht hinsichtlich der Feststellung von Ansprüchen auf Leistungen bei sonstigem Verfall der Ansprüche in einer für sie verständlichen Art und Weise Kenntnis erlangen.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird weiters aufge­fordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber bis 1. Oktober 2009, einen Geset­zesvorschlag zuzuleiten, der entsprechende Informationspflichten der BUAK, aber auch der ArbeitgeberInnen, gesetzlich festlegt.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ablinger. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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