Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 104

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationspflicht des Bun­desministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der BUK sowie der ArbeitgeberInnen hinsichtlich der neuen Mitwirkungspflichten von Beschäftigten bei Zustandekommen eines Anspruchs nach dem BUAG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

13.36.5710. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeits­verfassungsgesetz geändert werden (247 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.37.24

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Heimarbeitsgesetz von 1960 liegt uns ein Gesetz vor, das schon lange nicht mehr zeitgemäß ist, denn seit Jahren geht die Anzahl der Heim­arbeiterInnen zurück: Alleine von 2006 auf 2007 hat sich die Zahl der Unternehmen, die Heimarbeit anbieten, von 179 auf 154 reduziert. Und wie uns die Statistik zeigt, gibt es im Jahr 2009 österreichweit keinen einzigen Zwischenmeister, also niemanden mehr, der Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt.

Für eine besondere Behörde mit eigener Bürokratie für den Bereich der Heimarbeit besteht also kein Bedarf mehr. Durch die Übertragung der bisherigen Aufgaben an das Bundeseinigungsamt soll jetzt eine Reform dieser Organisation und der Aufgaben erfolgen.

Es wird aber durch diese Maßnahmen auch zu Kostenreduktionen kommen, denn durch die veränderten Kundmachungspflichten können rund 100 000 € eingespart werden, und in Summe kann sich der Staat gemeinsam mit den betroffenen Unter­nehmen pro Jahr mehr als 200 000 € oder 36 Prozent der bisherigen Kosten er­sparen – und das alles, ohne dass es zu Einbußen bei den Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern kommt.

Künftig werden das Bundeseinigungsamt und das Sozialministerium für die Heimarbeit verantwortlich zeichnen. Sie sorgen mit dem novellierten Heimarbeitsgesetz dafür, dass die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter ihre Arbeit realitätsnah und effektiv ge­stalten können.

Es wird aber weiterhin schriftliche Auftrags- und Lieferbedingungen geben, es wird weiterhin Meldepflichten geben, und es wird weiterhin nicht mehr für das Arbeits­inspektorat und die Krankenversicherung ein Einsichtsrecht in Ausgabe- und Abrech­nungsnachweise geben, sondern auch für die Interessensvertretungen. Sie werden auch in Zukunft dafür einstehen, dass die Heimarbeit unter sozial verträglichen Rah­menbedingungen passiert.

 


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