Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 105

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Meine Damen und Herren, im Großen und Ganzen ist dies ein Gesetz, das zeitgemäß ist. Ich möchte zum heutigen Tag nur sagen: Wir werden noch viele Gesetze ver­abschieden, die so wie das Arbeitsmarkt- oder Arbeitspaket 2 vielen Betroffenen hel­fen, diese Krise zu durchtauchen, ohne massivste Notlagen in Kauf nehmen zu müs­sen.

Ich kann dir, Herr Minister Hundstorfer, im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, die ich vertrete – und von diesen sind 6 000 in Kurzarbeit –, nur sagen: Danke, dass du dich mit diesen Maßnahmen für sie eingesetzt hast! Danke, dass sie mit diesen Maßnahmen die Krise durchtauchen können, und danke, dass sie wieder eine Perspektive für die Zukunft haben! (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.40.16

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle zum Heimarbeitsgesetz 1960 haben wir durch die Reduktion des Verwaltungsaufwands sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Unternehmen eine Erleichterung geschaffen. Einerseits wird der Papier­krieg für die Unternehmen minimiert, und andererseits werden im Bund Kompetenzen gebündelt. Die gesetzlichen Bestimmungen über Heimarbeit werden zeitgemäß gestal­tet; für die Heimarbeiter ändert sich de facto nichts.

Die Betroffenen sind die Heimarbeiter, Zwischenmeister, auch Stückmeister genannt, die, wie wir vorhin schon gehört haben, de facto nicht mehr existieren, sowie Mittels­personen. Die Strukturen im Heimarbeitsgesetz 1960 sind nicht mehr zeitgemäß, und die Anzahl der Heimarbeiter, Zwischenmeister und Mittelspersonen ist stark zurück­gegangen, aber die Novelle wird keine materiellrechtlichen Änderungen für Heimarbei­terInnen nach sich ziehen.

Im Sinne einer Organisations- und Aufgabenreform geht es darum, nicht mehr benötig­te behördliche Stellen abzuschaffen und aufzulösen. Es besteht kein weiterer Bedarf mehr an diesen Behörden. Die Organisationsreform sieht die Abschaffung der Heim­arbeiterkommission und die Übertragung der notwendigen Aufgaben wie die Erlassung von Heimarbeitstarifen und die Katasterführung an das Bundeseinigungsamt vor. Die Hinterlegung der Heimarbeitergesamtverträge wird an das Bundesministerium für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz übertragen, da wir ja hier sinnvollerweise auch schon die Kollektivverträge liegen haben.

Andererseits haben wir eine Aufgabenreform, durch die es zur Abschaffung des Entgeltberechnungsauschusses, zur Abschaffung der Berufungskommission für Heim­arbeit und zur Abschaffung der Verpflichtung des Arbeitsinspektorats zur Antragstel­lung an den Entgeltberechnungsausschuss auf Überprüfung der Entgeltberechnung kommt.

Sie erkennen vielleicht schon an den Bezeichnungen, dass diese Behörden nicht mehr zeitgemäß sind, und es ist sehr begrüßenswert, diese Kompetenzen zu bündeln und in das zuständige Ministerium hinüberzuleiten.

Für die Unternehmen wird sich Folgendes ändern: Es kommt zu einer Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen aus gesetzlichen Informationsverpflichtungen, etwa durch die Zusammenfassung aller Meldepflichten, die Unternehmen gegenüber den Arbeitsinspektoraten haben, sowie durch den Entfall des Aushangs der Arbeits- und Lieferbedingungen für Unternehmen und die Vereinfachung der Listenführung für


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