Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 123

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste und vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. 4 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


14.24.27

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir diskutieren das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz, und – das wurde schon angesprochen – mit dieser Gesetzesmaterie wird ein Maßnahmenpaket umgesetzt, in dem zahlreiche Verbesserungen für Versicherte und Angehörige enthalten sind.

Und wenn heute schon intensiv darüber diskutiert wurde, dass diese Gesetzes­ände­rung sehr spät bekannt wurde, muss ich sagen: Also, spät bekannt wurde sie sicher nicht! Das wurde auch bereits von Frau Abgeordneter Csörgits aufgezeigt, die ja gesagt hat, dass diese Gesetzesänderung ab 16. Mai allen Fraktionen bekannt war, und nur der kurze Abänderungsantrag wurde am Ausschusstag zu Mittag eingebracht. Das ist sicher kein Grund, dass man auszieht, denn auch diese Inhalte waren bestens bekannt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Also muss es andere Gründe gegeben haben, warum BZÖ und FPÖ dieser Ausschusssitzung nicht beigewohnt haben. (Abg. Kickl: Ja, was Sie alles wissen! – Abg. Dolinschek: Keine Vermutungen, Frau Kollegin! Keine Vermutungen!)

Die Anpassungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz wurden bereits erwähnt: Es kommt dabei zu einem Entfall der Kostenbeteiligung für Angehörige bei ärztlicher Hilfe. Das stellt eine große Entlastung für die Familien dar, weil jetzt auch eine kostenlose Inanspruchnahme für Kinder im Fall der ärztlichen Hilfe und der medizinischen Ver­sorgung möglich wird.

Weiters wird auch mit der Rücknahme der individuellen Kostenbeteiligung beim Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln von derzeit 20 auf 10 Prozent – entsprechend den Regelungen im ASVG und im BKUVG – eine weitere Entlastung der bäuerlichen Versicherten umgesetzt. Es ist eine Tatsache, dass die Bäuerinnen und Bauern aufgrund ihrer beruflichen Erschwernisse verhältnismäßig häufig Unterstützung durch Heilbehelfe und Hilfsmittel brauchen, und damit wird vor allem auch jenen, die dauer­haft gesundheitlich beeinträchtigt sind, eine wichtige finanzielle Unterstützung zuteil.

Durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchberechtigten auf Mitversicherung in der Krankenversicherung – insbesondere auf Mitversicherung der pflegenden Ange­hörigen – wird ein wichtiger und richtiger Schritt zur sozialen Absicherung einer Per­sonengruppe gesetzt, vor allem betrifft es Frauen, denn diese sind diejenigen, die die Pflege in den privaten Haushalten leisten. – Diese versicherungsrechtliche Erweiterung ist sehr zu befürworten!

Wir haben heute schon gehört, dass 80 Prozent der zu Pflegenden in Privathaushalten gepflegt werden und damit die Möglichkeit haben, ihren Lebensabend in ihren eigenen vier Wänden verbringen zu können. Wir haben auch gehört, dass da eine gewaltige Leistung von den Pflegenden erbracht wird und dass dieser Personengruppe best­mögliche Unterstützung zukommen muss: Es muss selbstverständlich intensiv daran weitergearbeitet werden, dass für diese Personengruppe auch eine Entlastung von der Pflege möglich wird, dass Kurzzeitpflege, Tagespflege, Urlaubspflege für die Pfleglinge in den Pflegeheimen möglich sein muss. – Da muss man auch mit den Ländern inten­siv zusammenarbeiten, damit die Kraft, die im Pflegebereich notwendig ist und investiert wird, auch zukünftig von den Angehörigen erbracht werden kann.

Mit der heutigen Änderung im Sozialversicherungsgesetz wird ein weiterer und wich­tiger Schritt zur besseren Absicherung von vielen Personen gesetzt, und es ist vor allem auch in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ein wichtiges Signal an die Bevöl-


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