Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 122

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14.21.04

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kol­le­ginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat jetzt ausführlich auf die Verbesserungen, auf die Änderungen im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz hingewiesen und hat auch darauf hingewiesen, wie wichtig diese Maßnahmen sind.

Ich möchte auch betonen, dass wir die Veränderungen bei den HausgenossInnen begrüßen. Wir begrüßen, dass die Mitversicherung von nicht verwandten Personen erleichtert wird, indem nämlich das Erfordernis der Kindererziehung oder Pflege weg­fällt. Wir sehen darin auch eine Verbesserung vor allem für jene Menschen, deren Kinderwunsch nicht in Erfüllung gehen kann, was als besonders schmerzlich empfun­den wird.

Wir begrüßen auch den gesellschaftspolitischen Fortschritt für gleichgeschlechtliche Partnerschaften – wir begrüßen das ausdrücklich! –, deswegen werden wir den Antrag der Abgeordneten Kickl und Dr. Karlsböck ablehnen, der genau in diesem Punkt einen Rückschritt bringen und diese gesellschaftspolitische Verbesserung wieder rückgängig machen würde.

Ich möchte auch noch darauf eingehen, dass es eine wesentliche Verbesserung im Bereich der sozialrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen geben wird, wovon wir heute schon viel gehört haben, auch dass das in der Pensionsversicherung mit dem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz umgesetzt worden ist. Jetzt setzen wir eben auch diese Maßnahme um, dass für pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3 die Kosten für die Krankenversicherung übernommen werden. Das wird unbefristet sein, und ich denke, das ist eine sehr, sehr wichtige Maßnahme und eine wesentliche Verbesserung für jene Menschen, die ihre Angehörigen pflegen.

Diese Maßnahme reiht sich in eine Reihe von anderen Verbesserungen ein, die im Bereich der Pflege heuer schon umgesetzt wurden – wir haben das heute schon gehört –: Es wurde das Pflegegeld erhöht, und zwar ordentlich erhöht, sodass es die pflegenden Personen wirklich besserstellen wird; es wurde die Einstufung von demenz­kranken Menschen und behinderten Kindern und Jugendlichen verbessert; es wurde ein Erschwerniszuschlag genau für jene Gruppen eingeführt.

Ich glaube – und ich bin überzeugt davon –, dass diese Maßnahmen vor allem beweisen, dass sich die Bundesregierung den Herausforderungen in der Pflege stellt. Ich möchte das Wort „Herausforderungen“, nicht „Probleme“ betonen, weil wir alle gemeinsam wissen, dass es in diesem Bereich große Herausforderungen zu meistern geben wird.

Wir werden ein Bündel von Maßnahmen brauchen, geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen, damit wir die optimale Betreuung gewährleisten können, damit wir auch die finanzielle Absicherung für die Dienste, für die Pflege gewährleisten können, und damit wir vor allem auch jene Menschen, die im Bereich der Pflege arbeiten – sei es, dass sie dort beruflich arbeiten, oder sei es in der häuslichen Betreuung, im Familien­verband – gesund halten können, damit wir sie bei ihrer Arbeit unterstützen können. Für all das wird es ein Bündel an Maßnahmen geben.

Ich bin überzeugt davon, dass sich die Bundesregierung dieser Herausforderungen bewusst ist und wir in diesem Bereich in den nächsten Monaten noch sehr, sehr viele Aufgaben zu erfüllen haben – aber es gibt eine Reihe von Arbeitsgruppen, die sich damit beschäftigen. Wenn wir alle mitarbeiten, werden wir diese große Herausfor­derung gemeinsam meistern. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

14.24

 


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