Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 121

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Die Frage der Hausgenossen ist auch ein wichtiger Punkt. Dabei geht es um eine bei­tragspflichtige Mitversicherung. Wir können damit Lücken schließen und ent­sprechen damit den Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft.

Zum Thema Zahngesundheit – und da möchte ich schon ein bisschen weiter aus­holen –: Es gibt viele Personengruppen, die einen Zugang zu Gesundheitsleistungen nur dadurch haben, dass es kostengünstige Ambulatorien, insbesondere der Sozialver­sicherungsträger, gibt.

Es gibt für manche Personengruppen, wie etwa Menschen in Behindertenheimen, Behinderte, Menschen, die schwere Erkrankungen haben, keinen Zugang zur Zahn­medizin. Gerade die soziale Krankenversicherung stellt diese Gesundheitsleistung in vielen Bereichen sicher. Mit dem Weg, jetzt auch Mundhygiene, Zahnprophylaxe in diesen Einrichtungen zu ermöglichen, schaffen wir Gesundheitsvorsorge, Vorsorge­medizin, Zahnprophylaxe auch für jene Personengruppen, die es in dieser Gesellschaft viel, viel schwerer haben als andere, Menschen, die auch ein geringeres Einkommen haben.

Ich danke den Mitgliedern der Zahnärztekammer, die dafür Verständnis gehabt haben und diesen Weg auch mitgehen.

Zu den Änderungen in der Unfallversicherung: Ich denke, es ist wichtig, dass man zusätzliche Gruppen einbezieht. Ganz besonders wichtig ist, dass Personen, die in Karenz sind und die in der Karenzzeit Ausbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, in der Zeit, in der sie in Ausbildung sind, auch unfallversichert sind. Damit schaffen wir für diese Personen einen Zugang zur Ausbildung, und wir schaffen damit auch die Möglichkeit, dass Ausbildung insgesamt gefördert wird.

Wir haben bei Organtransplantationen Verbesserungen in die Richtung erreicht, dass in grenzüberschreitenden Fällen durch die Ausweitung der Kostenerstattung öster­reichische Patientinnen und Patienten auch dann zu Organen kommen, wenn es einen Spender im Ausland gibt. Damit haben wir, meine ich, einen wichtigen Schritt zur Gesundheitsversorgung gesetzt.

Wir haben beim Wochengeld insofern eine Lücke geschlossen, als man dann, wenn das Wochengeld durch eine Adoption sozusagen nicht abgeholt hat werden können, beim zweiten Kind zu dieser Versicherungsleistung kommt, da es ja eine Leistung der Versicherung ist.

Es geht um mehr Transparenz – es ist eine der wichtigen Forderungen im Gesund­heitssystem, Transparenz zu haben –: Die Verträge, die die Kassen abschließen, müs­sen im Internet veröffentlicht werden.

Und über einen Abänderungsantrag bin ich ganz besonders froh: Es gelingt, einer Personengruppe, die durchaus mit Selbstbehalten belastet ist, einen Beitrag dazu zu liefern (Zwischenruf des Abg. Grosz), gerade in der bäuerlichen Sozialversicherung die Selbstbehalte auch bei Kindern zu reduzieren und damit einen leichteren Zugang zu medizinischen, zu Sachleistungen zu bringen. (Abg. Öllinger: Das war der Preis der ÖVP!)

Ich freue mich darüber, dass wir Selbstbehalte, die ja keine Steuerungswirkung haben, im Gesundheitssystem abbauen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Öllinger: Und für die anderen auch, bitte!)

14.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Königsberger-Ludwig. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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