Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 120

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Partei herkommt und sagt, es sei angemessen, bei Zahnbehandlung vom Versicherten Kostenbeiträge in marktüblicher Höhe zu verlangen, ist ein starkes Stück. Das ist ein starkes Stück! (Abg. Dr. Karlsböck: Das habe ich schon erklärt!)

Seien wir doch froh, wenn in einem eingeschränkten Rahmen Ambulatorien Leistungen erbringen, die etwas billiger sind als die für viele nicht mehr leistbaren Kostenbeiträge, die auf dem privaten Markt bezahlt werden müssen!

Aber jetzt geht ausgerechnet die Freiheitliche Partei her und sagt: Ja, aber wir wollen, dass auch von den Leuten, die in Ambulatorien behandelt werden, marktübliche Kos­tenbeiträge verlangt werden! Ich weiß nicht, ob Ihnen in aller Konsequenz bewusst ist, was das heißen würde.

Das heißt, wir müssten, wenn wir Ihrer Forderung folgen würden – und Sie wissen, dass beim Zahnersatz die Preise zwischen dem einen Arzt und dem anderen Arzt im privaten Sektor erheblich differieren, um das Ein- oder Zweifache für eine Krone beispielsweise –, jetzt ermitteln, was der höchste, der niedrigste und der Durch­schnitts­preis ist, der beispielsweise für Kronen verlangt wird, und davon müssten wir den Durchschnitt erheben. (Abg. Dr. Karlsböck: Das gibt es alles!)

Ist Ihnen das klar? Und das wollen Sie allen Ernstes den Versicherten zumuten (Abg. Dr. Karlsböck: Das gibt es ja!), wenn sie in Ambulatorien behandelt werden?! Danke, nein! Das soll es nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

 


14.15.25

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Um alle Missver­ständ­nisse in Bezug auf „kostendeckend“ und „marktüblich“ auszuräumen: Es ist für uns eindeutig so, wie es im Antrag steht:

„Für derartige vorbeugende Maßnahmen sind in der Satzung des Versicherungsträgers marktübliche Kostenbeiträge der/des Versicherten vorzusehen.“

Wir ersuchen, dass das so in das Gesetz hineingeschrieben wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege, ich weise darauf hin, dass das keine tatsächliche Berichtigung gewesen ist. Vorangestellt gehört der zu berichtigende Sach­verhalt.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


14.16.00

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz sind einige Verbesserungen zustande gekommen, die einen wertvollen Beitrag zur sozialen Sicherheit und zur in Österreich gelebten Solidarität leisten.

Die beitragsfreie Mitversicherung für pflegende Angehörige ist ein bedeutender Schritt für viele Menschen, da sie damit zu einem Versicherungsschutz, zu einer Leistung in der Krankenversicherung, aber auch in der Pensionsversicherung kommen. Das ist ein notwendiger und ein guter Schritt, mit dem wir auch das Regierungs­pro­gramm umsetzen.

 


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