Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 119

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Csörgits zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmun­gen der Geschäftsordnung und erteile ihr das Wort. – Bitte.

 


14.10.23

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Grosz hat behauptet, dass die Gesetzesmaterie des 3. Sozialrechts-Änderungsgesetzes erst zu Mittag überreicht worden sei.

Ich berichtige tatsächlich, dass die Regierungsvorlage dem Ausschuss am 16. Mai zur Verfügung gestellt worden ist. (Abg. Grosz: Dem Parlament zugeleitet worden, aber nicht dem Ausschuss!) Lediglich der Abänderungsantrag ist den Oppositionsparteien erst zu Mittag zur Verfügung gestellt worden.

Ich meine, dass man vom 16. Mai bis zum Termin des Ausschusses sehr wohl in der Lage ist, diesen Text zu lesen, und bedanke mich sehr herzlich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


14.11.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass sich die heiße Luft des Kollegen Grosz schon wieder rückstandsfrei aufge­löst hat.

Ganz im Ernst: Wir sind – und wir haben das auch klar gesagt – nicht zufrieden damit, dass die Regierungsparteien Fristen, die vereinbart sind, nicht einhalten. Andererseits muss man, wenn man sich die Sache genau anschaut, zugeben, dass die Materie in diesem Fall mit Ausnahme des kurzen abzuändernden Teils, der dann zwischen den Regierungsparteien noch verhandelt wurde, bekannt war – und selbst das hat man gewusst. (Abg. Grosz: Aber man weiß nicht, wie oft die Regierung die Materie ver­ändert!)

Man hat gewusst, dass es Schwierigkeiten bei der ÖVP gibt, bei dem Passus betreffend HausgenossInnen, wie es jetzt heißt, mitzustimmen. Ich bin froh darüber, dass es letztendlich doch gelungen ist, weil es bei Weitem nicht die Bedeutung hat, die jetzt vonseiten der FPÖ da hineininterpretiert wird.

Man muss sich auch vorstellen, es sind bisher auch HausgenossInnen dort, wo zwei Frauen zusammenleben, die keine geschlechtliche Gemeinschaft eingehen, davon ausge­schlossen gewesen – wo alles Mögliche vonseiten der Freiheitlichen hinein­interpretiert wird. Die leben zusammen. Bei denen besteht vielleicht ein Altersunter­schied von 30 Jahren. Seien wir doch froh, dass es so etwas auch noch gibt, ohne dass es die geschlechtliche Gemeinschaft gibt, wie in diesem Fall oder in manchen anderen Fällen! Und wenn es sie gibt, wird auch der FPÖ vermutlich nicht alles herunterfallen. Es soll so sein, und es soll auch in diesem Fall eine Absicherung geben. Ja, das sichert der Entwurf, und deshalb stimmen wir auch zu.

Ich sage ganz ehrlich: Ich bin sehr froh, dass es diesen Offenbarungseid der Frei­heitlichen Partei in Form eines Abänderungsantrages gegeben hat, und da meine ich jetzt nicht das mit den gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften, sondern das mit den Kostenbeiträgen in marktüblicher Höhe.

Frau Kollegin Oberhauser, da haben wir eine kleine Differenz: Zwischen kostendecken­den Beiträgen, so wie ich sie verstehe, und Kostenbeiträgen in marktüblicher Höhe sehe ich schon eine erhebliche Differenz. Und dass ausgerechnet die Freiheitliche


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