Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 118

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wissen zu wollen. Aber das ist halt ein weiteres Meisterstück einer sozialdemo­kra­tischen Abgeordneten, die anders handelt, als sie hier an diesem Pult spricht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute das 3. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz und in Zusammenhang damit Verbesserungen. Na, selbstverständlich! Unsere Fraktion wird auch diesem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz zustimmen, weil es Forderungen enthält, die wir und auch andere Fraktionen dieses Hauses erhoben haben.

Erstens: Verbesserungen der pflegenden Angehörigen – no na werden wir diesen zustimmen, wenn wir sie seit Jahren einfordern!

Zweitens: Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld – no na werden wir diesen Verbesserungen zustimmen, zumal wir im Jahr 2000 das Kinderbetreuungsgeld eingefordert und auch beschlossen haben, während Ihre Genossinnen und Genossen im Jahr 2000, Frau Oberhauser, davon gesprochen haben – ich zitiere, Herr Prä­sident –, dass das Kindergeld der damaligen FPÖ/BZÖ eine sogenannte Wurfprämie sei.

Ich freue mich, dass Sie sich mittlerweile dieser sogenannten „Wurfprämie“ so ange­nähert haben, dass Sie jetzt Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld gemeinsam mit uns beschließen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es freut mit, dass auch bei der Kostentragung für Organspenden im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz eine Verbesserung enthalten ist.

Was mich aber nicht freut, Frau Abgeordnete, ist der Umstand, dass das zwar eine gute Gesetzesmaterie ist, dass aber diese Gesetzesmaterie dem Ausschuss erst eine Stunde und 32 Minuten vor Beginn der Ausschusssitzung zugeleitet wurde.

Sie verlangen von diesem Haus – und das habe ich schon gestern hier gesagt –, sich nach bestem Wissen und Gewissen mit Gesetzesmaterien auseinanderzusetzen, um am Ende des Tages gute Ergebnisse für die Österreicherinnen und Österreicher zu erzielen – das ist das, was sich die Menschen draußen, die Menschen in Österreich von ihren Politikern erwarten –, doch was machen Sie? – Sie leiten quasi wie eine Rolle Klopapier das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz dem Ausschuss erst eine Stunde und 32 Minuten vor Beginn der Beratungen zu – Sie haben es ja auch selbst zugegeben! –, weil sich die Bundesregierung bis eine Stunde und 32 Minuten vor Beginn der Ausschusssitzung nicht einigen konnte, was in diesem Gesetz und in den Abänderungsanträgen überhaupt drinnen stehen soll. Ja, was ist denn das anderes als Pfusch und Chaos?! (Beifall beim BZÖ.)

Bereiten Sie Anträge anständig vor, schaffen Sie als Regierung die Grundlagen für gute Entscheidungen in diesem Haus, ermöglichen Sie Demokratie und geschäfts­ordnungsgemäße Abläufe und machen Sie nicht den Fehler, den Sie offenbar seit acht Monaten am laufenden Band machen, nur weil Sie Streitigkeiten zu bereinigen haben oder offenbar Gesetzesmaterien junktimieren! (Abg. Krainer zeichnet mit dem Finger Kreise in die Luft.) – Was haben Sie denn? Karussell oder was? Ist der Abgeordnete Krainer wieder auf Karusselltour? Machen Sie das im Prater, aber nicht hier im Par­lament! (Beifall beim BZÖ.)

Es kann nicht sein, dass wir hier als Abgeordnete Gesetzesmaterien nicht prüfen können. Wir werden dem zustimmen, aber betonen heute einmal mehr, dass das eine weitere Meisterleistung ist, wie die Regierung mit dem Parlament in Sachen 3. So­zialrechts-Änderungsgesetz umgeht. (Beifall beim BZÖ.)

14.09

 


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