Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 117

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alle Bereiche der berufsständischen Sozialversicherungsträger sowie das BKUVG und das Dienstgeberabgabegesetz. Wir haben mit dieser Maßnahme einige notwendige Anpassungen durchgeführt, die längere Zeit schon vorbereitet und diskutiert wurden.

Es geht da unter anderem auch um die Ausweitung der Kostenerstattung bei Organ­transplantationen in grenzüberschreitenden Fällen. Ich glaube, das ist eine absolut zeitgemäße, richtige und sinnvolle Maßnahme.

Es geht in weiterer Folge um die Publikation von Gesamtverträgen durch den Haupt­verband im Internet. Auch das ist zeitgemäß und höchst aktuell, und dem kann man sicherlich nur beipflichten und, wie ich hoffe, auch zustimmen.

Außerdem geht es hierbei – und das ist schon bemerkenswert, aber das ist nun einmal die Zielvorgabe – um die Herausnahme der Betriebskrankenkassen aus dem Aus­gleichsfonds der Gebietskrankenkassen im Bereich des Dienstgeberabgabegesetzes. Dieser Ausgleichsfonds für die Gebietskrankenkassen hat sich in den letzten Jahren ständig auf die Gebietskrankenkasse hin fokussiert. Das ist eine weitere Maßnahme – okay!

Von meinem Vorredner wurde bereits angesprochen, dass es auch eine Erweiterung der Angehörigenschaft und somit der Mitversicherung in der Krankenversicherung gibt. Vor allem möchte ich darauf verweisen, dass – wie wir beim 2. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz ab der Pflegestufe 3 die Pensionsversicherung seitens des Bundes übernehmen – nun auch hier die beitragsfreie Mitversicherung bei Pflegegeldbezug und bei Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 mit einbezogen ist.

Es geht auch – und das ist eine wesentliche Verbesserung – um die Kurzzeitunter­brechung durch einen Aufenthalt in stationärer Pflege oder bei Urlaub der pflege­bedürftigen Personen. Ich halte das für zeitgemäß, für praxisgerecht und für geeignet.

Es gibt einen Teil, der sich auf das Bauern-Sozialversicherungsgesetz bezieht. Ich möchte Ihnen da nicht lange Vorträge halten, sondern bloß sagen: Wir haben uns bemüht, dass das Bauern-Sozialversicherungsgesetz bei den Kostenanteilen der Kin­der so angepasst wird, dass die Bauern heute in sozialversicherungsrechtlicher Hin­sicht gleichgestellt sind. Bis dato mussten die bäuerlichen Versicherten einen Kostenanteil bei Arztbesuch, Facharztbesuch, Ambulanzbesuch und Krankentransport zahlen. Das ist jetzt auch erledigt worden, aber das war nicht einfach.

Ich bedanke mich bei allen, die meiner Gruppe hier großes Verständnis entgegen­gebracht haben und die Durchsetzung dieser Maßnahme erleichtert haben, zumal wir uns diese letztendlich ja selber bezahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.06.23

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zu meiner Vorrednerin Dr. Oberhauser, wo immer sie jetzt wieder sein mag nach ihrer Rede, möchte ich schon ganz kurz ... (Abg. Csörgits: Sie ist eh hier!) – Oh, Frau Doktor!

Frau Abgeordnete Oberhauser, wenn es bedeutet, dass Sie sich, wenn Sie mich ignorieren, trotzdem zwei Minuten mit mir befassen, dann fürchte ich mich bereits jetzt schon davor, was Sie dann, wenn Sie mich wirklich ignorieren wollen, mit mir machen werden oder wie Sie sich dann mit mir nicht beschäftigen wollen (Beifall beim BZÖ – Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser), denn es ist schon ein kleines Meisterstück, jemandem seine Rede fast zur Gänze zu widmen, aber eigentlich von ihm nichts


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